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Update: Die Petition ist mittlerweile abgeschlossen.
Wenn sich Mitbewerber zusammenschließen und gemeinsam für eine Sache eintreten, dann muss es ernst sein. So ist es auch im aktuellen Fall, bei dem sich alle deutschen Tattoo-Supplier, Hersteller von Tattoofarben, die Tattooverbände BVT und DOT, Tätowierer*innen und Tätowierte vereinigt haben. Doch was ist der Grund dafür? Wir haben für euch recherchiert und uns mit Gordon Lickefett, Vorstand des Bundesverband Tattoo (BVT), unterhalten.
Verbot essentieller Pigmente für Tattoofarben
Für die Herstellung verschiedener Tattoofarben benötigt man vor allem eines: Pigmente. Denn diese Pigmente sind farbgebend und somit ein essentieller Bestandteil bunter Tattoofarben.
In einer 2018 veröffentlichten Studie wurden 451 Farben untersucht, davon 396 Tattoofarben und 55 Farben für Permanent-Make-Up. In mehr als einem Viertel dieser Farben war das Pigment Blue 15 enthalten und in 12 % der Farben das Pigment Green 7. Somit waren diese beiden die am häufigsten vorgefundenen Pigmente in den getesteten Tattoofarben. Diese absolute Notwendigkeit der zwei Pigmente Blue 15 und Green 7 bestätigen auch die deutschen Hersteller und Vertreiber von Tattoofarben.
Durchgeführt wurde die Studie in der Schweiz, wo auch die verschiedenen Tattoofarben über acht Jahre hinweg gesammelt wurden. Pigment Green 7 war zu dieser Zeit in der Schweiz bereits als Inhaltsstoff für Tattoofarben verboten. Dennoch wurde es in 12 % der untersuchten Farben nachgewiesen. Dabei war auffällig, dass die verbotenen Pigmente bei 68 % der Farben nicht gelistet wurden. Da es keine weitgreifende Marktkontrolle von Tattoofarben gibt, ist diese falsche Etikettierung der Produkte aktuell kaum aufzuhalten.
Gibt es keine Alternativen für Tattoofarben?
Um Kund*innen und Tätowierer*innen zu schützen, setzt sich die Tattoo-Industrie in Deutschland einen hohen Standard. Eigene wissenschaftliche Untersuchungen, enger Kontakt zu Pigment-Produzenten sowie die Sicherheit ihrer Produkte gehören für deutsche Händler dazu. Gordon Lickefett von Tattoosafe, einem von Deutschlands führenden Shops für Tattoo Equipment, erklärt uns: “Was die EU-Komission denkt, ist dass es für diese beiden Pigmente Ersatzpigmente gibt. Die gibt es aber derzeit noch nicht. Vom gesamten Farbspektrum würden circa 66 % der Farben in der gesamten EU unzulässig werden. Kein blau, kein grün und somit zum Beispiel auch kein braun!”
Oh je, und dann?!
Sollten die bewährten Pigmente tatsächlich verboten werden, würde dies nur zu weiteren Komplikationen führen. Da der Großteil von Tätowierer*innen auf bestimmte Farben angewiesen ist, käme es zu ganz neuen Problemen. So würden Artists beispielsweise Farben aus dem Ausland beziehen müssen, welche keiner Kontrolle oder Regulation unterliegen, und diese illegal nutzen. Denn es ist nicht vorstellbar, dass sämtliche Tätowierer*innen einfach ohne blau und grün weiterarbeiten. Viele Kundenwünsche und Motive wären ohne diese Farben schlichtweg nicht mehr umsetzbar.
Dieses Problem sieht auch Gordon: “Für die ECHA und bei der geplanten REACH-Verordnung steht der Verbraucherschutz im Vordergrund. Meiner Meinung nach ist aber genau dieser in Gefahr. Wir Hersteller und Händler in Deutschland nehmen unsere Verantwortung sehr ernst. Wir haben hier eine lückenlose Rückverfolgbarkeit unserer verkauften Farben etabliert. Sollte es also einen Rückruf geben, können wir ganz gezielt die betroffenen Kunden kontaktieren. Sobald die Tätowierer dann aber illegale Farben verwenden, die schädliche Inhaltsstoffe enthalten, weiß nachher keiner, was überhaupt in der Haut drin ist. Sollten also gesundheitliche Schwierigkeiten auftreten, gibt es keinen Ansprechpartner und keinen Schutz weiterer Verbraucher.”
Wer will die Pigmente verbieten?
Aktuell prüft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Sachverhalt. Diese Behörde der Europäischen Union regelt die Bewertung und gibt Empfehlungen für Zulassungen sowie Verbote von Chemikalien. Ziel ist dabei eine Risikobegrenzung sowie Überwachung der Chemikaliensicherheit. Beauftragt wird sie allerdings von der EU Kommission, welche letztendlich die Entscheidung für oder gegen ein Verbot der Pigmente fällen wird.
Tätowiermittel sind KEINE Kosmetik!
Das große Problem an der geplanten REACH-Verordnung ist, dass Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln unter anderem dann verboten werden sollen, wenn diese in Kosmetikprodukten unzulässig sind. Was zunächst plausibel klingt, ist jedoch nicht sonderlich sinnvoll begründet.
In der Kosmetik-Verordnung werden Produkte beispielsweise verboten, wenn sie für Schleimhäute ungeeignet sind oder eine langfristige Färbung der Haut verursachen. Verbote werden also teils mit Eigenschaften begründet, die beim Tätowieren keine Rolle spielen oder sogar gewünscht sind. Daher muss eine eigene spezifisch auf die Risiken von Tätowierfarben ausgelegte Regulierung her!
Was kann ich tun?
Gordon erhofft sich mehr Dialog: “Unser Ziel ist es durch diese Petition die Aufmerksamkeit der Bundesregierung zu gewinnen. Wir wünschen uns weitere konkrete Gespräche, sodass Deutschland letztlich bei der REACH-Verordnung mit Nein stimmt. Der Vorteil der hoffentlich erfolgreichen Petition liegt nämlich darin, dass das Thema direkt in den Bundestag kommt und die Bundesregierung sich unserem Anliegen annehmen muss. Bei regulären Unterschriftensammlungen oder ähnlichen Dingen gibt es für die Regierung oft Ausweichmöglichkeiten. Darüber hinaus möchten wir natürlich auch möglichst viele für das Thema sensibilisieren und aufklären.”
Es ist also wichtig, dass wir laut werden. Egal ob Künstler*innen, Supplier oder einfach nur Tattoobegeisterte: Wir sollten gemeinsam gegen das Verbot der Pigmente demonstrieren. Tattoofarben.info macht es euch einfach, denn dort sind verschiedene Grafiken zum Thema frei verfügbar. Diese könnt ihr auch am Ende dieses Artikels herunterladen. Postet sie, wo ihr nur könnt! Macht auch andere auf das drohende Verbot und die Petition aufmerksam! Jede Stimme hilft!
Da solche Postings am besten wirken, wenn sie gebündelt passieren, postet bitte eins der folgenden Bilder jeweils an diesen Tagen: 18.12.19, 01.01.20 & 08.01.20
Eine Woche später, am 15.01.20, heißt es dann: Petition unterschreiben und teilen, wo es euch möglich ist. Der Link lautet tattoofarben.info/epetition – den solltet ihr euch schon mal als Lesezeichen sichern!
Innerhalb von vier Wochen muss die Petition 50.000 Unterstützer*innen erreichen. Nur dann darf der Petitionssteller das Anliegen direkt mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diskutieren.
Bilder zum Posten bei Instagram, Facebook und Twitter
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Wir zählen auf euch alle!
Danke, dass du mitmachst. 🖤
Weiterführende Links:
> tattoofarben.info
> Broschüre über Tattoofarben
> facebook.com/tattoofarbenretten
> instagram.com/tattoofarbenretten
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