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Januar 2023: Pigmente Green 7 und Blue 15:3 ab heute verboten

Die Schonfrist, welche den beiden Pigmenten Blue 15:3 und Green 7 eingeräumt wurde, endet am 4. Januar 2023. Nun gilt das Verbot aus der REACH-Verordnung Anhang XVI auch für Tattoofarben, die eines der beiden oder beide Pigmente enthalten.
12-monatige Schonfrist beendet
Seit heute gelten auch für Tattoofarben, die Pigment Blue 15:3 oder Green 7 beinhalten, dieselben Strafen bei Import oder Nutzung wie für zuvor nicht REACH-konforme Farben. Zu den betroffenen Farben gehören nicht nur diverse Grün- und Blautöne, sondern auch Mischfarben – z.B. violett, braun, türkis oder pink.
Hierbei sollte besonders darauf geachtet werden, dass auch Tattoofarben, die 2022 noch als REACH-konform verkauft wurden, es nun möglicherweise nicht mehr sind. Das liegt daran, dass 2022 verkaufte Farben zu diesem Zeitpunkt eben noch der REACH-Verordnung entsprachen. In der Regel gab es beim Kauf keine weiteren Hinweise darauf, dass dieselben Farben ab 2023 nicht mehr REACH-konform sein würden.
Einige Produzenten haben hingegen bereits letztes Jahr neue Farbtöne auf den Markt gebracht, die andere Pigmente beinhalten. Diese können laut REACH auch weiterhin genutzt werden. Darüber hinaus sind weitere REACH-konforme Blau- und Grüntöne von verschiedenen Herstellern angekündigt worden, mit welchen in den nächsten Monat zu rechnen sein soll.
Die „neuen“ Tattoofarben
Die Nutzung der alternativen Pigmente sowie das Verbot von Blue 15:3 und Green 7 sehen einige Expert*innen kritisch.
Sie vermuten keine Verbesserung der Kundensicherheit, da die beiden Pigmente Blue 15:3 und Green 7 in Bezug auf Tätowierungen in der Vergangenheit nicht negativ aufgefallen sind. Stattdessen stelle die Nutzung von bisher nicht breitflächig in Tattoofarben verwendeten Pigmenten ein höheres unbekanntes Risiko dar.
Da in den letzten Jahren von vielen Seiten mehrfach betont wurde, dass es insbesondere für Pigment Blue 15:3 keinen adäquaten Ersatz geben soll, ist auch die Farbbrillianz und Qualität der „neuen“ Blautöne zumindest nicht gesichert. Zunächst müssen die neuen Farben sich wohl im Test der Zeit beweisen, sowie es die nun verbotenen Tattoofarben getan haben.
Die Meinungen zur Qualität der Blue 15:3-freien Tattoofarben sind aktuell zumindest auch unter Tätowierer*innen noch gespalten. Hierbei muss natürlich bedacht werden, dass ein Urteil wohl nach maximal einjähriger Nutzung noch nicht unbedingt final gefällt werden konnte.
Pigment Blue 15:3
Das Pigment Blue 15:3 findet ihr auch unter folgenden Bezeichnungen:
- CI 74160
- EC-Nr. 205-685-1
- CAS-Nr. 147-14-8
Pigment Green 7
Das Pigment Green 7 findet ihr auch unter folgenden Bezeichnungen:
- CI 74260
- EC-Nr. 215-524-7
- CAS-Nr. 1328-53-6