Dein Support für Feelfarbig 🖤Hi! Schön, dass dir unsere Arbeit hilft. Unsere Recherchen und Beiträge sind stets unabhängig und für dich kostenlos. Damit das auch so bleiben kann, unterstütze uns gern. Danke! ✌️
Achtung
Dieser Beitrag ist zum Teil veraltet. Aktuellere Informationen und Empfehlungen entnimmst du bitte unseren aktuellen Artikeln!
Wo darf wann wieder tätowiert werden?
« Alle weiteren Infos zu Corona
NRW erlaubt einen Teil der Soforthilfe für den Lebensunterhalt zu nutzen!
12. Mai 2020, 16:00 Uhr
Wie Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Minister Prof. Dr. Pinkwart soeben in einem Pressebriefing verkündeten, gibt es ein Update für die Nutzung der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen. Alle Freiberufler*innen, Solo-Selbständige und weitere Empfänger*innen der 9000 € in NRW dürfen einen Teil davon nun auch für den Lebensunterhalt nutzen.
Es wurde beschlossen, dass 2000 € von der Soforthilfe ebenfalls für die Deckung privater Kosten benutzt werden können. Dies gilt allerdings nur für Personen, die im März oder April nicht zusätzlich auch die Grundsicherung (ALG2) beantragt haben. An einem Folgeprogramm der Soforthilfe wird zur Zeit noch gearbeitet – die Minister*innen bitten dafür noch um etwas Geduld.
Pressekonferenz in Hamburg: Neuigkeiten für Tattoo-Studios!
12. Mai 2020, 14:15 Uhr
In der heutigen Landespressekonferenz informierten Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher, Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank und weitere Senatsmitglieder über weitere Lockerungen und Maßnahmen bezüglich Corona. Dabei schilderte der Innensenator das Verhalten der Hamburger am letzten Wochenende als eher sorglos und betonte, dass die Corona-Maßnahmen stets mit der Entwicklung der Lage Hand und Hand gehen müssten. Es wurde besonders an das Bewusstsein und die Einsicht der Bürger*innen appelliert, damit ein Rückschritt bezüglich der Lockerungen vermieden werden kann.
Hauptsächlich thematisiert wurden die Gastronomie, Schulen, Kitas und Sport. Doch auch “körpernahe Dienstleistungen über den Friseurbetrieb hinaus” wurden angesprochen. Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks im Wortlaut: “Wir haben seit dem 4. Mai schon die Friseurbetriebe wieder geöffnet, mit entsprechenden Vorgaben über Abstand, Hygiene und Masken. Wir erlauben jetzt auch wieder sogenannte körpernahe Dienstleistungen”. Im Folgenden zählte die Senatorinen Beispiele für diese auf und nannte explizit Tattoo-Studios. Diese neuen Regelungen sollen ab morgen gelten. Die schriftliche Fassung der angekündigten Änderungen ist noch abzuwarten, sollte aber im Laufe des Tages online einsehbar sein.
Früher als angekündigt: Berlin öffnet ab 9. Mai!
07. Mai 2020, 19:50 Uhr
Wie soeben von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop in einer Pressekonferenz verkündet, dürfen körpernahe Dienstleister bereits in Berlin ab dem 9. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dabei nannte sie neben anderen auch explizit Tattoo-Studios!
Schleswig-Holstein: Tattoo-Studio hat mit Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung Erfolg
07. Mai 2020, 17:35 Uhr
Das Studio “Black Pearl Tattoo” aus Schleswig-Holstein hat es geschafft per Eilantrag eine Erlaubnis zur Öffnung des Studios zu erreichen. Im Bundesland ist das Tätowieren nach aktuellem Stand eigentlich noch bis mindestens 18. Mai untersagt.
Urban Slamal, Anwalt und Mitglied des Bundesverband Tattoo e.V., fasst den 12-seitigen Beschluss kurz in einem Facebook-Post zusammen: “Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vermochte keinen gerechtfertigten Grund erkennen, warum man Kosmetiker*innen und Nagelstudios wieder an die Arbeit lassen sollte, Tattoostudios aber nicht (eine Ausnahme gilt für Gesichtstattoos). Aber bitte beachten: Diese Entscheidung gilt nur für und gegen die beteiligten Parteien und entfaltet KEINE Bindungswirkung für andere Studios!”
Gestellt wurde der Antrag am 28. April, womit bis zum Erhalt des Beschlusses knapp über eine Woche verging. Inwiefern es sich zu diesem Zeitpunkt für weitere Studios in Schleswig-Holstein noch lohnt, es mit einem solchen Antrag zu versuchen, ist daher schwer absehbar. Im Moment ist in Schleswig-Holstein ab 18. Mai mit weiteren Lockerungen zu rechnen. So steht auf der Website des Bundeslandes konkret, dass ab dem 18. Mai “alle Einrichtungen wieder öffnen dürfen sollen”. Dabei müsse der Betreiber jedoch ein Hygienekonzept erarbeiten, um sicherzustellen, dass Kund*innen oder Besucher*innen jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten können. Auch wenn sich das Land mit diesem Text unter anderem auf Fitnessstudios, Hotelbetriebe und die Gastronomie bezieht, sehen wir darin auch Hoffnung für die Dienstleister. [Anm.: Es gibt nun Sicherheit für ganz Schleswig-Holstein. Die Quelle könnt ihr nun unserer oben verlinkten “Bundesland-Übersicht” entnehmen.]
Und Neues aus Brandenburg!
06. Mai 2020, 20:04 Uhr
Auch in Brandenburg sollen laut Ministerpräsident Dietmar Woidke Geschäfte mit körpernahen Dienstleistungen am 11. Mai wieder öffnen dürfen, solange Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch dort sollten Tattoo-Studios dann mitinbegriffen sein, wobei für Genaueres die kommende Verordnung abzuwarten bleibt.
Neues aus Berlin!
06. Mai 2020, 19:54 Uhr
Für Berlin hat Wirtschaftssenatorin Ramona Pop soeben in einer Pressekonferenz verkündet, dass “körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios etc. spätestens zu Beginn der nächsten Woche analog zu den Friseuren mit ähnlichen Schutzmaßnahmen wieder tätig sein können.” Dort sollten Tattoo-Studios nach aktuellem Wissensstand hinzugezählt werden und somit ab 11. Mai öffnen dürfen. Auch hier erwarten wir noch eine neue Verordnung mit genaueren Angaben zu den damit einhergehenden Auflagen.
Neues aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
06. Mai 2020, 17:50 Uhr
Nordrhein-Westfalen plant eine stufenweise Öffnung, wobei auch Tattoo-Studios eine Öffnung in Aussicht gestellt wird. Man erarbeite zunächst passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen, um eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen. Daher ist zu diesem Zeitpunkt noch kein genaues Datum bekannt.
Baden-Württemberg ermöglicht in ihrem Fahrplan zur schrittweisen Lockerung ab 11. Mai zahlreichen körpernahen Dienstleistern, auch Tattoo-Studios, die Wiederaufnahme ihrer Betriebe.
Rheinland-Pfalz möchte körpernahen Dienstleistern (genannt werden Kosmetikstudios oder Solarien) auch noch im Mai den Betrieb wieder ermöglichen. Dort könnte es dementsprechend bald auch Lockerungen für Tattoo-Studios geben. [Nachtrag: ab 13. Mai]
Pressekonferenz: Länder gehen weiterhin eigene Wege
06. Mai 2020, 17:00 Uhr
Heute fand erneut eine Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer statt. In der anschließenden Pressekonferenz stellten Angela Merkel und Markus Söder die Ergebnisse dieser vor. Für Tattoo-Studios gab es dabei keine großen Neuigkeiten. Die Bundesländer werden bezüglich der Lockerungen weiterhin eigene Wege einschlagen und eine komplett einheitliche Lösung für Deutschland wird es nicht geben können.
Auch der Beschluss, der aus der heutigen Konferenz hervorging, bringt keine Neuigkeiten für Tattoo-Studios mit sich. Dieser besagt, dass die Länder in eigener Verantwortung über die schrittweise Öffnung diverser Bereiche entscheiden, wobei Tattoo-Studios dort explizit genannt werden.
Es wurde mehrfach betont, dass die kommenden Lockerungen kein Aufruf zur Unvorsicht sein sollen. Eine Rückkehr zum Alltag ist nach wie vor nicht möglich, denn jede Lockerung geht mit besonderen Hygienemaßnahmen und Auflagen einher. Auch Kanzlerin Merkel betonte noch einmal, dass wir die Situation zwar “einigermaßen im Griff” hätten, jedoch trotzdem Vorsicht geboten sei. Gerade, da es in Zukunft zu immer mehr Kontakten kommen werde.
Ab dem 7. Mai darf in Mecklenburg-Vorpommern wieder tätowiert werden!
05. Mai 2020, 16:05 Uhr
Wie soeben in einer Pressekonferenz verkündet wurde, dürfen ab dem 7. Mai “alle körpernahen Dienstleistungsbetriebe” in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen. Löblich: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nannte dabei explizit Tattoo-Studios beim Namen und lässt somit keine Fragen offen. Die Pressemitteilung dazu kann man hier nachlesen.
Lockerungen für Bayern: Tätowieren ab 11. Mai wieder möglich?
05. Mai 2020, 14:50 Uhr
Nachdem Bayern sich während der Krise bisher als besonders strikt gab, scheinen auch dort bald schon großzügige Lockerungen einzutreten. Laut einem Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung sollen bereits ab 11. Mai “alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht)” wieder öffnen dürfen.
In der heutigen Pressekonferenz nannte Bayerns Ministerpräsident Söder beispielsweise Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios. Diese zählten bisher, genau wie Tattoo-Studios, zu den Dienstleistungen mit besonderer Körpernähe. Daher gehen wir aktuell davon aus, dass Tattoo-Studios ab dem 11. Mai in Bayern wohl wieder unter besonderen Auflagen öffnen können. Ob das Tätowieren selbst jedoch wieder erlaubt sein wird, oder die Studios nur für Beratungsgespräche und Verkauf öffnen dürfen, ist noch nicht ganz klar. Weiteres dazu werden wir dann in der kommenden Corona-Verordnung Bayerns erfahren. [Anm.: Die Quelle könnt ihr nun unserer oben verlinkten “Bundesland-Übersicht” entnehmen.]
Nachtrag:
Laut der IHK Niederbayern gehören Tattoo-Studios weiterhin zu den Einrichtungen, die auch ab 11. Mai nicht öffnen dürfen. Diese Angabe entnehmen wir der Liste “Was muss schließen?” der IHK, welche heute um 13 Uhr zuletzt aktualisiert wurde.
Entgegen dieser Angabe berichtet der Bundesverband Tattoo (BVT) auf seiner Facebook-Seite von einem Telefonat mit der Bayrischen Staatskanzlei. Dort soll ausdrücklich bestätigt worden sein, dass auch Tattoo-Studios ab dem 11. Mai in Bayern wieder öffnen dürfen.
Ein neuer Plan für Niedersachsen: Tätowieren wohl noch diesen Mai wieder möglich
04. Mai 2020, 15:10 Uhr
In einer Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei wurde heute der “Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona” vorgestellt. Dabei handelt es sich um einen Stufenplan für das Land Niedersachsen, der gemeinsam mit Fachleuten aus mehreren Ressorts erarbeitet wurde.
Der Stufenplan und der dazugehörige Zeitstrahl sehen vor, dass “personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure (z.B. Kosmetik, Maniküre, Pediküre, Massage) ab dem 11. Mai wieder zugelassen werden. Weitere personennahe Dienstleistungen sollen dann mit Restriktionen ab dem 25. Mai wieder öffnen dürfen. Zu welcher der beiden Gruppen Tattoo-Studios nun gezählt werden, ist aus unserer Sicht aktuell nicht eindeutig. Die Abgrenzung beider Gruppen soll im Detail zwischen dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), Kammern und Berufsgenossenschaften erfolgen.
Da die aktuell geltende Verordnung Niedersachsens mit Ablauf des 6. Mai (teils) außer Kraft tritt, erwarten wir in den kommenden Tagen mehr Klarheit.
Nach Sachsen und Hessen: Saarland öffnet wahrscheinlich ebenfalls Tattoo Studios ab 4. Mai!
02. Mai 2020, 13:30 Uhr
In der heutigen Pressekonferenz stellten Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die ab Montag eintretenden Corona-Lockerungen vor. Der saarländische Ministerrat hat heute dazu getagt und es wurde verkündet, dass Tattoo-Studios im Saarland ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.
Wir warten noch auf die schriftliche Fassung der ab 4. Mai gültigen Verordnung, um euch eine final verlässliche Quelle bieten zu können. [Anm.: Die Quelle könnt ihr nun unserer oben verlinkten “Bundesland-Übersicht” entnehmen.]
Mehr Klarheit für Sachsen
02. Mai 2020, 11:45 Uhr
Nachdem es in einer Pressekonferenz vom 28.04. zunächst hieß, dass Tattoo-Studios in Sachsen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürften, sorgte die neue Verordnung für Unsicherheit. Grund dafür ist die dortige Formulierung, welche von “Friseuren und artverwandten Dienstleistungserbringern” spricht. Ob Tattoo-Studios dort hinzuzählen, war für viele (auch uns) nicht eindeutig, doch nun können wir euch etwas Sicherheit geben.
In einer zusätzlich ab 4. Mai in Kraft tretenden Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Vebreitung des Corona-Virus werden Tattoo-Studios unter Abschnitt II Punkt 9 explizit als Beispiel für artverwandte Dienstleistungserbringer der Friseure genannt. Daher sollten Tattoo-Studios auch laut der ab Montag gültigen Verordnung wieder öffnen dürfen.
Heutige Pressekonferenz: Erstmal keine neuen Informationen zu Dienstleistern
30. April 2020, 18:15 Uhr
Heute haben sich die Regierungschef*innen der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel erneut bezüglich der Corona-Lockerungen beraten. Merkel und Bayerns Ministerpräsident Söder stellten in der anschließenden Pressekonferenz die Ergebnisse vor.
Die heutigen Beratungen waren wohl zunächst nur ein Zwischenschritt, denn erst am 6. Mai könne man die Auswirkungen der bisherigen Lockerungen bezüglich der Verbreitung des Virus einschätzen. Somit wird es nächste Woche eine weitere Tagung von Bund und Ländern geben, in der das weitere Vorgehen besprochen wird.
Leider fanden die Dienstleister selbst keinerlei Erwähnung. Somit ist auch das weitere Vorgehen des Bundes bei der Wiedereröffnung von Tattoo-Studios weiterhin ungewiss. Wie auch zuvor besteht jedoch die Möglichkeit, dass einzelne Länder einen eigenen Weg einschlagen, wenn es um weitere Lockerungen geht.
Sachsen lässt Tattoo-Studios ab dem 4. Mai wieder öffnen, Mecklenburg-Vorpommern zieht vielleicht nach
28. April 2020, 16:30 Uhr
Auch wenn sich die meisten wohl eine einheitliche Strategie für Deutschland wünschen, bleiben die Entscheidungen natürlich Ländersache. So wird Sachsen voraussichtlich als erstes Bundesland die Wiedereröffnung von Tattoo-Studios ab dem 4. Mai gestatten. Voraussetzung seien hierbei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. So solle ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiter*innen und weiteren Kund*innen gelten. Die entsprechende Verordnung soll laut dem sächsischen Wirtschaftsminister Dulig am Donnerstag beschlossen werden.
In Mecklemburg-Vorpommern wird aktuell noch geprüft wird, ob Tattoo-Studios neben weiteren Dienstleistern ab dem 11. Mai wieder öffnen können.
Informationen zu weiteren Bundesländern liegen uns aktuell nicht vor.
Tattoo-Studios in Österreich und der Schweiz dürfen demnächst wieder öffnen, in Deutschland wartet man weiterhin auf ein Datum
28. April 2020, 10:50 Uhr
Schweiz
Bereits im letzten Update haben wir euch darüber informiert, dass Tattoo-Studios in der Schweiz ab dem 27. April wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen. Dabei muss jedes Studios ein Schutzkonzept erarbeiten, welches das Übertragungsrisiko minimiert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sieht keine Genehmigung dieser Konzepte vor, verpflichtet jedoch jeden einzelnen Betrieb zur Erstellung dieser. Dazu kann beispielsweise dieses Muster-Schutzkonzept des SECO genutzt werden.
Der Verband Schweizer Berufstätowierer (VST) stellt auf seiner Website zusätzlich ein Dokument zur Verfügung, welches Kund*innen vor dem Tätowieren lesen und unterschreiben sollten. Dort bestätigen sie zum Beispiel, dass sie nicht zur Risikogruppe gehören oder bekannterweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Des Weiteren bietet der VST auf seiner Website ein Schutzkonzept an, welches ergänzend zu den herkömmlichen Richtlinien beachtet werden sollte.
Österreich
In Österreich gehören Tätowierer zu der Berufsgruppe der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Daher dürfen Tattoo-Studios ab dem 2. Mai gemeinsam mit den anderen Zugehörigen dieser Gruppe wieder eröffnen. Dabei gibt das Land für diese Betriebe bestimmte Ausübungsregeln vor, welche heute zuletzt aktualisiert wurden. Wichtig sei in jedem Fall das Tragen eines Mund-Nasenschutzes und der Abstand zu anderen Kund*innen, beispielsweise durch das Vereinbaren von Terminen.
Deutschland
In Deutschland ist weiterhin kein explizites Datum zur Wiedereröffnung der Tattoo-Studios bekanntgegeben worden. Eine generelle Übersicht der seit gestern eingeleiteten “Corona-Lockerungen” aller Bundesländer findet ihr zum Beispiel hier.
Tattoo-Studios werden voraussichtlich nicht am 4. Mai öffnen dürfen
17. April 2020, 15:30 Uhr
Wie bereits in unserem letzten Update vermutet, werden Tattoo-Studios voraussichtlich nicht am 4. Mai wieder den Betrieb aufnehmen dürfen. Diese Information entnehmen wir einer eindeutigen und aktuellen Grafik der Bundesregierung. Somit soll es allen Dienstleistungsbetrieben mit direkter körperlicher Nähe weiterhin untersagt bleiben, ihre Läden zu öffnen. Die einzige Ausnahme hier bilden Friseurbetriebe, welche ab 4. Mai unter bestimmten Auflagen ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Aktuell ist ein Datum zur Wiedereröffnung von Tattoo-Studios nicht absehbar. Auch wenn in Tattoo-Studios in der Regel höchst hygienisch gearbeitet wird, birgt das enge Zusammenarbeiten mit Kund*innen Gefahren. Anders als reguläre Friseurtätigkeiten gilt das Tätowieren als Körperverletzung, welche zuvor eingewilligt werden muss. Dieser für den Körper sehr anstrengende Prozess kann dafür sorgen, dass man nach der Tattoo-Sitzung anfälliger für Infektion ist. Gerade in der aktuellen Lage ist so eine schwächende Auswirkung auf das Immunsystem sicher nicht wünschenswert.
In der Schweiz hingegen dürfen Tattoo-Studios demnächst wieder ihren Betrieb aufnehmen. So ist dort die Öffnung ab dem 27. April wieder möglich, solange ein “überzeugendes Schutzkonzept” vorgelegt werden kann. Deutschland und die Schweiz sind hinsichtlich der Maßnahmen gegen und Auswirkungen durch das Coronavirus nicht direkt vergleichbar, dennoch lohnt es sich, die dortige Lage genau im Auge zu behalten.
An dieser Stelle möchten wir an alle Tattoo Artists appellieren, sich besonders mit Kolleg*innen aus der Schweiz auszutauschen. Sämtliche Informationen zur Wiederaufnahme des Betriebs und den geforderten Schutzkonzepten können sicher auch bei der Wiedereröffnung des eigenen Studios hilfreich sein.
Verlängerung der behördlich angeordneten Schließung von Tattoo-Studios
15. April 2020, 18:30 Uhr
Nachdem Tattoo-Studios bisher, gemeinsam mit Friseursalons, bis zum 19. April geschlossen bleiben mussten, wurde diese Anordnung nun verlängert. Wie Kanzlerin Merkel heute in ihrer Pressekonferenz zu den Corona-Lockerungen mitteilte, sollen Friseursalons nicht vor dem 4. Mai wieder öffnen können. Zudem war die Rede von einem besonders ausgearbeiteten Schutzkonzept, das bei einer Wiedereröffnung dann vorliegen sollte. Was diese Konzepte genau beinhalten müssen, ist noch nicht bekannt.
In Anbetracht der Tatsache, dass Schließungen von Friseursalons mit der Schließung von Tattoo-Studios einhergingen, ist momentan zu vermuten, dass auch Tattoo-Studios weiterhin geschlossen bleiben müssen. So sagte die Kanzerlin auch, dass die verschärften Regeln zum Kontaktverbot und dem Mindestabstand von 1,5 Metern vom 22. März verlängert werden. Im Rahmen dieser Ansprache wurde damals neben dem Kontaktverbot eben auch explizit die Schließung von Tattoo-Studios ausgesprochen.
Diese Regelungen gelten bundesweit, da es einen gemeinsamen Beschluss aller Bundesländer gab. Weitere Details oder Sonderregelungen in jeweiligen Bundesländern sind dennoch möglich.
Nachtrag:
Nun findet man eine explizite Nennung von Tattoo-Studios auf der Website der Bundesregierung: “In Dienstleistungsbetrieben aus dem Bereich der Körperpflege – wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliches – ist körperliche Nähe unvermeidbar. Deshalb sollen diese geschlossen werden.”
Somit ist eine Wiedereröffnung von Tattoo-Studios unserem Verständnis nach auch ab dem 4. Mai immer noch nicht möglich. Dieses Datum bezieht sich wohl allein auf Friseurbetriebe und deren Öffnung. Allerdings ist dies zur Zeit nicht öffentlich bestätigt. Genauere Infos zur Wiedereröffnung von Tattoo-Studios gibt es leider somit aktuell nicht. Sobald wir mehr wissen, passen wir diesen Beitrag natürlich wieder an.
Endlich Soforthilfe für Freiberufler*innen und Selbstständige!
27. März 2020, 13:30 Uhr
Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen nun auch finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse erhalten. Diese Entscheidung fielen Bund und Länder gemeinsam. Einige Länder reichen jedoch nicht einfach nur die Bundesmittel an Betroffene weiter, sondern stocken das Soforthilfe-Programm noch mittels eigener Gelder auf.
Anders als zuvor muss man für einen Anspruch nun nicht mehr einen durch Quarantäne bedingten Verdienstausfall erleiden. Es reicht nun bereits, wenn es eine behördliche Anordnung zur Schließung des Betriebes gab. Diese erfolgte vor wenigen Tagen endlich auch explizit für Tattoo-Studios (vorläufig bis 19.04.2020).
Wie zuvor gibt es in den jeweiligen Bundesländern erneut verschiedene Regelungen. Im Folgenden findet ihr die passenden Links mit Infos zum elektronischen Antragsverfahren für jedes einzelne Bundesland:
Bayern: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als PDF.
Baden-Württemberg: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als PDF.
Berlin: Kombi-Antrag Land / Bund ab dem 27.03.2020 verfügbar.
Alle weiteren Infos und den Antrag auf Soforthilfe findet ihr unter ibb.de/coronahilfe.
Brandenburg: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter ilb.de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als PDF.
Bremen: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter bremen-innovativ.de/corona.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als PDF.
Hamburg: Das Antragsverfahren ist noch nicht angelaufen.
Alle weiteren Infos findet ihr unter ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen.
Hessen: Kombi-Antrag Land / Bund ab dem 30.03.2020 verfügbar.
Alle weiteren Infos findet ihr unter wirtschaft.hessen.de/corona-info.
Den Antrag auf Soforthilfe findet ihr nach der Freischaltung hier.
Mecklenburg-Vorpommern: Soforthilfe des Landes bezieht Bundesmittel mit ein.
Alle weiteren Infos findet ihr unter hwk-schwerin.de/corona.
Den Antrag auf Soforthilfe findet ihr hier als PDF.
Niedersachsen: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter nbank.de/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier (Zugang nur über NBank-Kundenportal).
Nordrhein-Westfalen: Kombi-Antrag Land/Bund kann ab dem 27.03.2020.
Alle weiteren Infos findet ihr unter wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Den Antrag auf Soforthilfe findet ihr hier (Frist bis zum 30.04.2020).
Rheinland-Pfalz: Kombi-Antrag Land / Bund ab dem 30. März 2020 verfügbar.
Alle weiteren Infos findet ihr unter mwvlw.rlp.de/corona.
Den Antrag auf Soforthilfe findet ihr hier.
Saarland: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter saarland.de.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als PDF.
Sachsen: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter sab.sachsen.de.
Den Antrag auf Soforthilfe-Darlehen findet ihr hier.
Sachsen-Anhalt: Soforthilfe des Landes ab dem 30. März 2020 verfügbar. Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus.
Schleswig-Holstein: Soforthilfe des Landes bezieht Bundesmittel mit ein.
Alle weiteren Infos findet ihr unter ib-sh.de/corona-beratung-fuer-unternehmen
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als PDF.
Thüringen: Infos zur Soforthilfe des Bundes folgen noch.
Alle weiteren Infos findet ihr unter aufbaubank.de/Soforthilfe-Corona-2020.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes findet ihr hier als Download.
Wenn ihr eure Handschuhe und Desinfektionsmittel spenden möchtet, spendet bitte richtig.
23. März 2020, 16:00 Uhr
Die Welt steht still. Auch endlich alle Tattoo-Studios. Vor einigen Tagen teilten wir dann auch schon die ersten Anfragen aus Krankenhäusern und viele von euch Tätowierer*innen haben ihre Lagervorräte bereits gespendet. Vielen Dank noch einmal dafür.
Seit dem Wochenende sprießen allerdings immer neue “Vermittlungsplattformen” aus dem Boden, die eure Arbeitsmittel “schnell und einfach” vermitteln wollen. Auf einer Website soll man sogar ein Formular ausfüllen, dass von einem Daten- und Marktanalyseunternehmen angeboten wird. Wir fragen uns: Wozu? Und warum soll eine Datenanalysefirma entscheiden, wer eure Handschuhe und Desinfektionsmittel am dringendsten benötigt? Die Antwort ist nämlich sehr einfach: Alle medizinischen Einrichtungen. Jedes Krankenhaus kommt mittlerweile an seine Grenzen!
Unser Tipp also: Sucht über die Krankenhaussuche von weisse-liste.de das nächste Krankenhaus in eurer Nähe, kontaktiert das nächste Altenheim oder ruft die Arztpraxis um die Ecke an und besprecht kurz, wann es abgeholt werden soll. Unkomplizierter und schneller geht es nicht. Vielen Dank an jede*n Spender*in.
Tattoo-Studios müssen deutschlandweit bis zum 05. April 2020 schließen
22. März 2020, 18:30 Uhr
Nun ist es offiziell – und zwar deutschlandweit: Sämtliche Tattoo-Studios müssen zunächst bis zum 05. April 2020 geschlossen bleiben. Seit heute liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin der Beschluss von Bund und Ländern vor. Laut diesem sollen nun auch unverzüglich “Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege” schließen. Dazu zählen neben Friseuren und Kosmetikstudios auch Tattoo-Studios.
Bund und Länder wollen im Kampf gegen das Coronavirus unverzüglich Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege schließen. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Sonntag vorliegenden Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
Immer noch keine eindeutigen Regelungen bezüglich Tattoo-Studios. Bitte schließt trotzdem!
19. März 2020, 13:00 Uhr
Auch wenn es immer noch keine eindeutigen und bundesweiten Regelungen für Tattoo-Studios gibt, haben sich sehr viele bereits freiwillig zur Schließung entschieden. Sollte es klare Rechtslage und Regelungen zu angeordneten Tätigkeitsverboten, Verdienstausfällen und einer daraus resultierenden Entschädigung geben, werden wir darüber berichten.
Bisher ist die Lage leider noch nicht eindeutig, wobei es zwischen den einzelnen Bundesländern bereits jetzt einige Unterschiede gibt. Viele Behörden sind aktuell verständlicherweise überfordert und können keine verlässlichen Auskünfte geben. Auch wir können und möchten euch daher zu diesen Zeitpunkt keine Versprechen machen oder irgendwelche halbgaren Ratschläge geben.
Wer unnötige Begegnungen vermeidet, hilft!
Seit der gestrigen Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist wohl auch für alle klar, dass die Schließung von Tattoo-Studios zur Zeit die einzig richtige Entscheidung ist. Im Folgenden findet ihr ein paar wichtige Zitate aus ebendieser Ansprache, die sich an alle – also auch an die Tattoo-Szene – richten. Alles, was Menschen gefährden könnte. Alles, was dem Einzelnen, aber auch der Gemeinschaft, schaden könnte, das müssen wir jetzt reduzieren. Wir müssen das Risiko, dass der Eine den Anderen ansteckt, so begrenzen, wie wir nur können. […] Jetzt zu dem, was mir heute das Dringendste ist: Alle staatlichen Maßnahmen gingen ins Leere, wenn wir nicht das wirksamste Mittel gegen die zu schnelle Ausbreitung des Virus einsetzen würden: Und das sind wir selbst. So wie unterschiedslos jeder von uns von dem Virus betroffen sein kann, so muss jetzt auch jede und jeder helfen. […] Wer unnötige Begegnungen vermeidet, hilft allen, die sich in den Krankenhäusern um täglich mehr Fälle kümmern müssen. So retten wir Leben.”
“Ich glaube fest daran, dass wir diese Aufgabe bestehen, wenn wirklich alle Bürgerinnen und Bürger sie als ihre Aufgabe begreifen. Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst. […]
Abstand ist die beste Fürsorge!
“Der Rat der Virologen ist ja eindeutig: Kein Handschlag mehr, gründlich und oft die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zum Nächsten.” Und gerade dieser letzte Punkt ist beim Tätowieren absolut unmöglich einzuhalten.
Bitte vergesst nicht, dass Tätowierungen ein absoluter Luxus sind. Niemand braucht ein Tattoo und jede*r, der*die sich aktuell unter die Nadel begibt, gefährdet sich selbst und andere damit. Termine lassen sich verschieben und Anzahlungen verfallen in der Regel nicht! Supportet eure liebsten Künstler*innen aktuell lieber über den Kauf von Gutscheinen, Shirts, Prints oder Ähnlichem.
Aktuell ist und bleibt also das Wichtigste:
#staythefuckhome if you can!
Original Artikel
17. März 2020, 11:00 Uhr
Der Artikel sollte eigentlich mit den Worten “so langsam wird es ernst” beginnen, aber das ist es schon längst. Denn das Coronavirus (SARS-CoV-2) verbreitet sich trotz vieler Einschränkungen und Verbote rasant weiter. Unsere Artikel zum Thema werden zur Zeit täglich von zehntausenden Tätowierer*innen und Tattoo-Interessierten gelesen und geteilt. Dadurch haben wir eine klare Verantwortung euch gegenüber. Die Frage lautet also aktuell, ob die finanzielle Sicherheit über der eigenen Gesundheit und der Gefährdung der Mitmenschen steht. Und dies müssen auch wir im Fall der aktuellen Corona-Welle mittlerweile mit einem klaren “Nein” beantworten.
Auch wenn wir den Aspekt der finanziellen Unsicherheit verstehen können, ist auch die Entwicklung der Corona-Infektionswelle zum derzeitigen Zeitpunkt unsicher. Natürlich ist eine solche Entscheidung für niemanden einfach – besonders Selbstständigen ist finanzielle Sicherheit ohnehin fremd. Und auch wir können euch eure Bedenken und Ängste in diesen Zeiten leider nicht nehmen. Dennoch lässt die aktuelle Situation bei ehrlicher und gewissenhafter Betrachtung nichts Anderes zu als Abstand von euren Kund*innen zu nehmen.
Wir empfehlen aktuell den anderen Geschäften sowie Institutionen zu folgen und den Betrieb bis zum 19. April einzustellen. Wie es danach weitergeht, kann aktuell niemand mit Sicherheit sagen. Was aber definitiv feststeht: Mit einer temporären Schließung eures Studios könnt ihr nichts falsch machen und minimiert das Risiko einer Erkrankung. Euer eigenes Risiko, das eurer Liebsten, das eurer Kund*innen und das der Menschen in deren Umfeld.
Finanzieller Schaden durch die Corona Krise
Uns ist bewusst, dass eine mindestens vierwöchige Schließung nicht ohne finanzielle Folgen bleibt. Dazu hat der Bundesverband Tattoo aktuell schon eine gute Übersicht der möglichen Unterstützungsleistungen vom Bund und der einzelnen Bundesländer aufgestellt. Auch wir werden diesen Artikel hier möglichst an aktuelle Entscheidungen und neue Möglichkeiten der finanziellen Hilfe anpassen.
Bis es aber klare Entscheidungen und bundesweit gültige Informationen gibt, können wir euch zur Zeit leider nur an die jeweiligen Behörden verweisen. Falls ihr gesicherte oder neue Informationen habt, haltet uns gerne auf dem Laufenden unter corona@feelfarbig.com.
Diese Behörden beraten euch bei Verdienstausfall über mögliche finanzielle Unterstützung
Info-Telefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346 465 100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 030 186 15 15 15
Mo – Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen
Förderhotline: 030 186 15 8000
Mo – Do 9:00 bis 16:00 Uhr
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmer-Hotline der Bundesagentur
Telefon: 0800 45 555 20
Alle Telefonnummern wurden vom Rechtsanwalt Urban Slamal zusammengetragen. Vielen Dank dafür!
Durchhalten!
Wir wissen, dass es zur Zeit eine belastende Situation für uns alle ist. Aber wir sitzen alle im gleichen Boot! Passt auf euch und auf andere auf. Der beste Tipp ist immer noch: Verhaltet euch nicht, als müsstet ihr eine Virusinfektion verhindern, sondern als wärt ihr bereits Corona-infiziert. Denn eine symptomfreie Infektion ist möglich und so kann das Virus über euch zu anderen gelangen, die wiederum schwere Symptome erleiden. Bedenkt, dass Kund*innen nach dem Tätowieren ein geschwächtes Immunsystem haben können und somit anfälliger für Infektionen jeglicher Art sind.
Wenn du Kund*in bist und deine*n Lieblings-Tätowierer*in unterstützen möchtest, halte auf Social Media Ausschau, ob sie*er Prints, Gutscheine oder anderen Merch anbietet. Noch nie hat sich ein Artist so sehr über Bestellungen gefreut, wie in den nächsten Wochen.
Gemeinsam stehen wir das Ganze durch.
Euer Feelfarbig-Team
Natalie, Sinah und Timo
Feelfarbig wird immer kostenlos bleiben!