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Wo dürfen Tattoo-Studios öffnen?

Alle Bundesländer in der Übersicht!

« Alle weiteren Infos zu Corona

Stand: 18. Mai 2021, 17:00 Uhr Letzte Änderung: Hamburg & MV


BundeslandDarf
tätowiert

werden?
Geschlos-
sen ab
Inzidenz
Welche
Inzidenz

zählt?
Tage über
100er
Inzidenz:


Bundesland Baden-WürttembergBa-Wü.Ja!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Q1, Q2)


Bundesland BayernBayernJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Q1,Q2)


Bundesland BerlinBerlinJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland BrandenburgBrandenb.Ja!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland BremenBremenJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland HamburgHamburgJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Q1, Q2)


Bundesland HessenHessenJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland Mecklenburg-VorpommernMeck-V.Ja!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Q1, Q2)


Bundesland NiedersachsenNiedersa.Ja!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland Nordrhein-WestfalenNRWJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland Rheinland-PfalzRh.-PfalzJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Q1, Q2)


Bundesland SaarlandSaarlandJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland SachsenSachsenJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland Sachsen-AnhaltS.-AnhaltJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland Schleswig-HolsteinS.-Holst.Ja!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Bundesland ThüringenThüringenJa!100Stadt-/
Landkreis
nach
3 Tagen
(Quelle)


Hinweis: Die hier getroffenen Aussagen sind nicht verbindlich. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt – daher ist die bundesweite Situation recht unübersichtlich. Wir versuchen euch dennoch bestmöglich auf dem Laufenden zu halten! Bevor ihr euch auf dem Weg zu einem entfernten Studio macht, informiert euch bitte nochmal selbst über die aktuelle Verordnung des jeweiligen Bundeslandes und sichert euch ab.


Aktuelle News zum Lockdown:

Tätowieren ist in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bald wieder möglich!

18. Mai 2021, 17:30 Uhr

Auch die verbliebenen Bundesländer öffnen wieder die Studios (bei Inzidenz unter 100): Hamburg ab 22. Mai, Mecklenburg-Vorpommern ab 25. Mai! Zwar ist es laut den aktuell geltenden Verordnungen beider Länder noch untersagt, doch in den nächsten Tagen sollten die aktualisierten Fassungen veröffentlicht werden.

Die Bundesnotbremse bleibt natürlich weiterhin bis zum 30.6. mindestens in Kraft, sodass bei drei Tagen in Folge mit einem Inzidenzwert von über 100 Tattoo-Sudios im/ in der betroffenen Kreis/Stadt wieder schließen müssen.


Ergänzende Infos zu Bayern

06. Mai 2021, 17:12 Uhr

Da es viele Rückfragen bezüglich Bayern gab, hier einmal die ab 10. Mai in Kraft tretende Verordnung, welche sich aus 12. BayIfSMV und BayMBl. Nr. 307 ergibt:

§ 12 Abs. 2

„Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist unter den Voraussetzungen von Abs. 1 Satz 4 mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt insoweit, als die Art der Leistung sie nicht zulässt. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden nach Maßgabe von § 2 zu erheben.

Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, gilt gemäß § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 IfSG:

1. Es sind nur Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege zulässig.

2. Abweichend von Satz 1 besteht auch für das Personal FFP2-Maskenpflicht im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

3. Die Inanspruchnahme ist nur zulässig, wenn der Kunde ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegt.“

Somit ist das Öffnen von Tattoo-Studios in Bayern ab Montag wieder zulässig, solange gemäß der Bundesnotbremse die 7-Tages-Inzidenz in Stadt/Kreis 5 Werktage in Folge 100 unterschreitet.

Sollte die Inzidenz in Stadt/Kreis einen Wert von 100 überschreiten, ist das Tätowieren hingegen wieder untersagt. Hierbei wird sich auf das Infektionsschutzgesetz bezogen.


Änderung für Bayern!

04. Mai 2021, 14:33 Uhr

In der heutigen Kabinettssitzung ergaben sich für Bayern einige Änderungen, welche ab dem 10. Mai eintreten sollen. Diesmal gibt es wohl auch für Tätowierer*innen etwas Neues!

Wortwörtlich heißt es im Bericht aus der Sitzung: „Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.).“

Somit sollte es ab Montag immerhin in der Theorie für Tattoo-Studios in Bayern wieder möglich sein zu öffnen. Welche Städte und Kreise bereits aktuell unterhalb der 100er-Inzidenz liegen und welche nicht, könnt ihr beispielsweise hier nachschauen.


Bundesweite Notbremse ab morgen in Kraft

22. April 2021, 22:41 Uhr

Die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz wurden heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten morgen in Kraft.

Das Gesetz besagt, dass bei Überschreitung einer Inzidenz von 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen in einer Stadt oder einem Kreis ab dem übernächsten Tag nicht mehr tätowiert werden darf. Diese Regelung gilt deutschlandweit für alle Städte und Kreise unabhängig von der Landesverordnung

Wann genau die Maßnahmen ab dem 23. April eintreten, gibt die nach Landesrecht zuständige Behörde morgen bekannt.

Erst wenn die Inzidenz in der Stadt oder dem Kreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die 100 unterschreitet, gilt wieder die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes ab dem übernächsten Tag. Erst dann ist das Tätowieren also möglicherweise wieder zulässig.


Bundesweite Notbremse untersagt Tätowieren ab Inzidenz von 100

21. April 2021, 20:41 Uhr

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist beschlossen und nun sind auch genauere Details bekannt. Die Bundesregierung legt somit fest, ab welcher Inzidenz Tattoo-Studios schließen müssen.

Sobald eine Stadt oder ein Landkreis 3 Tage in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschreiten, sollen dort ab dem übernächsten Tag körpernahe Dienstleistungen nicht mehr möglich sein. Somit ist in diesen Städten/Kreisen dann auch das Tätowieren wieder untersagt.

Über das Gesetz muss morgen noch im Bundesrat beraten werden – zustimmungspflichtig ist es jedoch nicht. Anschließend muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Sobald das Dokument dann im Gesetzesblatt online veröffentlicht wurde, tritt es ab diesem Zeitpunkt in Kraft, sofern im Gesetzestext nichts anderes vermerkt wird.

Zunächst soll dieser Zustand bis zum 30. Juni 2021 andauern. Sollte der Inzidenzwert einer Stadt oder eines Kreises 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen unterschreiten, so gilt ab dem dritten Tag wieder die vorherige Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.


Die bundesweite Notbremse kommt!

21. April 2021, 16:00 Uhr

Die Bundesnotbremse wurde soeben beschlossen. Was das nun genau für Tattoo-Studios bedeutet, ist allerdings noch nicht ganz klar. Bereits sicher ist jedoch, dass es somit bald deutschlandweit einheitliche Regelungen in einigen Bereichen geben wird, die in Abhängigkeit zum Inzidenzwert in Kraft treten.

⚠️ Genaueres berichten wir später an dieser Stelle, sobald der genaue Beschluss schriftlich veröffentlicht wurde.


Hamburg und Sachsen schließen die Studios

01. April 2021, 11:00 Uhr

In Hamburg müssen Tattoo-Studios ab dem 2. April wieder schließen. Diesen Beschluss fasste der Hamburger Senat gestern und verkündete ihn online. Somit bleiben Tattoo-Studios voraussichtlich bis mindestens zum 18. April 2021 in Hamburg geschlossen.

Auch Sachsen macht Gebrauch von der „Notbremse“ – dort müssen Tattoo-Studios ab dem heutigen Tag (01.04.21) auch voraussichtlich bis zum 18. April schließen. Die Verordnung des Landes räumte folgende Möglichkeit für vorzeitige Öffnungen ein: „Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen […] zulassen.“ Da die Inzidenzwerte heute in allen Landkreisen Sachsens über 100 liegen, wird von dieser Möglichkeit jedoch nicht mehr Gebrauch gemacht werden können.

Ab dem 6. April können die Landkreise oder Kreisfreien Städte Tattoo-Studios stattdessen inzidenzunabhängig wieder öffnen lassen, dann jedoch in Abhängigkeit zur maximalen Bettenkapazität.


Kleines Sonntags-Update

28. März 2021, 15:50 Uhr

Bayern nahm bisher seit dem letzten Bund-Länder-Treffen keine Veränderungen an seiner Verordnung vor. Diese untersagt das Tätowieren und ist nach aktuellem Stand noch bis zum 18. April 2021 in Kraft.

Die aktuelle Verordnung Berlins ist offiziell bis zum 18. April 2021 in Kraft. Sie sieht eine inzidenzunabhängige Öffnung der Tattoo-Studios vor. Zusätzlich ist eine Testpflicht ab kommenden Mittwoch für Kund:innen von z.B. Friseursalons im Gespräch. Dies wird somit möglicherweise auch für Tattoo-Studios verpflichtend.

Mecklenburg-Vorpommerns aktuelle Verordnung ist bis zum 31. März 2021 gültig. Auch dort rechnen wir zeitnah mit einer aktualisierten Fassung.

Niedersachsen hat seine Verordnung bereits aktualisiert, wobei sie bis um 18. April 2021 in Kraft bleibt. Dort ist das Tätowieren weiterhin unabhängig von der Inzidenz gestattet.

In Rheinland-Pfalz ist die aktuelle Verordnung vom 20. März noch bis zum 11. April 2021 in Kraft.

Sachsens aktuelle Verordnung ist bis zum 31. März 2021 gültig. Dort rechnen wir zeitnah mit einer aktualisierten Fassung.

Auch die aktuelle Verordnung Thüringens ist lediglich bis zum 31. März 2021 in Kraft, weshalb auch dort zeitnah mit einer erneuerten Fassung zu rechnen ist.


Schleswig-Holstein: Tattoo-Studios inzidenzunabhängig

27. März 2021, 14:55 Uhr

Auch Schleswig-Holstein hat nun seine Verordnung aktualisiert und ermöglicht Tattoo-Studios somit eine inzidenzunabhängige Öffnung.

Zudem benötigen Kund:innen einen negativen Coronatest, welcher durch eine Bescheinigung vom selben Tag oder vom Vortag nachgewiesen werden muss. Alternativ ist beispielsweise auch ein Selbsttest, den man im Geschäft selbst durchführt, ein möglicher Nachweis. Über die bloße Sichtkontrolle hinaus, ob ein negatives Testergebnis vorliegt, findet keine Datenverarbeitung statt; insbesondere sind keine Kopien oder Vermerke anzufertigen.


Hamburg bleibt inzidenzunabhängig

27. März 2021, 14:40 Uhr

Für Tattoo-Studios in Hamburg bleibt die Öffnung weiterhin unabhängig von der Inzidenz. So steht es in der ab Montag gültigen Verordnung des Landes.


Baden-Württemberg weiterhin mit Inzidenz-Regel

27. März 2021, 14:30 Uhr

Zwar hat Baden-Württemberg die ab Montag in Kraft tretende Verordnung noch nicht verkündet, jedoch findet sich auf der Website des Landes bereits jetzt eine PDF-Datei mit dem Titel „Die Corona-Regeln auf einen Blick (gültig bis 28. März 2021)„. Dort wird weiterhin vorgeschrieben, dass Tattoo-Studios in einer Stadt oder einem Landkreis bei 3 Tagen in Folge mit einer Inzidenz von über 100 schließen müssen.


Auch Bremer Tattoo-Studios können geöffnet bleiben

26. März 2021, 15:50 Uhr

Als nächstes Bundesland hat nun Bremen seine Verordnung aktualisiert: für Tattoo-Studios ändert sich dort nichts. Lediglich bei einer lokalen Inzidenz von 200 könnten die Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven gegebenenfalls Maßnahmen zur Schließung ergreifen.


Hessen und Sachsen-Anhalt: Tattoo-Studios können geöffnet bleiben

26. März 2021, 14:43 Uhr

Hessen hat seine Verordnung soeben aktualisiert: Tattoo-Studios können weiterhin inzidenzunabhängig geöffnet bleiben.

Auch Sachsen-Anhalt hat seine Verordnung bereits aktualisiert: Tattoo-Studios können weiterhin geöffnet bleiben. Lediglich bei einer lokalen und anhaltenden Inzidenz von 200 können Städte bzw. Landkreise Maßnahmen zur Schließung ergreifen.


NRW beschließt “Notbremse” – Städte / Kreise entscheiden selbst

26. März 2021, 12:00 Uhr
Die soeben veröffentlichte Verordnung in NRW (gültig ab 29.03.) beschließt dort die sogenannte “Notbremse”.

Das bedeutet, dass wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100 liegt, die Tattoo-Studios ab dem zweiten darauffolgenden Werktag geschlossen werden müssen – jedoch gibt es Ausnahmen.

Kreise und Städte können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestimmen, dass statt der Einschränkungen die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests verpflichtend ist.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verkündet für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte das Vorliegen der Inzidenz und wann welche Einschränkungen in Kraft treten und Tattoo-Studios somit ggf. schließen müssen. Eine Aufhebung der Einschränkungen in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt erfolgen, wenn an drei Tagen hintereinander der Wert unter 100 liegt.


Die Tabelle 2.0 ist da!

23. März 2021, 22:40 Uhr
Wie angekündigt ging soeben unsere Tabelle 2.0 online, in der ihr nun auch Hinweise zu Inzidenzwerten und weiteren Besonderheiten finden könnt.

Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand und bezieht sich auf die zur Zeit geltenden Verordnungen. Diese findet ihr stets als Quelle verlinkt.

Das bedeutet auch, dass die Tabelle in den nächsten Tagen sicher noch ein paar Änderungen erleben wird. Schließlich sollten noch im März die neuen Verordnungen der einzelnen Länder veröffentlicht werden und zum Großteil in Kraft treten.

Seit knapp einem Jahr schlagen wir uns nun im Wochentakt mit den verschiedenen Verordnungen rum, doch dieses Update war auch für uns nochmal eine Hausnummer. Teilweise sind die Regelungen bezüglich der Inzidenz sehr verschachtelt formuliert und auch die Verordnungen sind wenig lesefreundlich.

Daher bitten wir euch auch an dieser Stelle noch einmal: Lest stets selbst noch einmal in eurer Verordnung nach, wie es in eurem Bundesland aussieht und informiert euch bei den zuständigen Ämtern über die Lage in eurem Kreis bzw. eurer Stadt.

Wir warten nun erstmal mehr oder weniger sehnsüchtig auf die neuen Verordnungen. Auch für Genaueres zum Zeitraum vom 1. bis einschließlich 5. April müssen wir noch warten. Bisher sollen die Osterfeiertage durch Ergänzung von Gründonnerstag und Karsamstag wohl zu einer „Ruhepause“ werden. In dieser Zeit soll nach aktuellem Stand nur am Karsamstag der Lebensmittelhandel öffnen können.

Wir hoffen, dass wir ein bisschen Ordnung in das Chaos bringen konnten und können.


INFO zur Tabelle!

23. März 2021, 11:30 Uhr
Wir überarbeitet gerade die obige Tabelle und werden sie etwas umbauen, um auch Regelungen bezüglich der Inzidenzwerte und „Notbremse“ miteinzubeziehen. Das wird natürlich noch etwas Zeit beanspruchen, da alle 16 Verordnungen und zusätzliche Infos dafür nochmal gecheckt werden müssen.

Wir melden uns dann hoffentlich heute Abend mit der Tabelle 2.0 zurück!


Beschlussentwurf zeigt keine Änderungen

22. März 2021, 13:07 Uhr
Wie auch die vorherigen Male ist bereits jetzt ein Entwurf des Beschlusses der heutigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder an die Öffentlichkeit gelangt. Auf diesem Entwurf ist als Stand der 21.3.2021, 17:30 Uhr vermerkt.

Bereits im ersten Punkt wird dort klar geschrieben, dass die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weiterhin gültig bleiben, sofern keine Änderung vorgenommen wird. Da der Bereich der körpernahen Dienstleister im gesamten Dokument keine Erwähnung findet, ist aktuell davon auszugehen, dass die bestehenden Regelungen für Tattoo-Studios erhalten bleiben.

Notbremse ab Inzidenz von 100

Besonders betont wird im Entwurf auch nochmal die Notbremse. Diese wird im Beschlussentwurf wie folgt definiert: „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.“

Sollte tatsächlich alles auf den Stand vom 7. März zurückgesetzt werden, würde dies auch eine Schließung der Tattoo-Studios bedeuten. Im Widerspruch dazu steht, dass die Öffnung von Tattoo-Studios im vorherigen Beschluss als „inzidenzunabhängig“ galt.

Die Notbremse wurde bisher nicht von allen Bundesländern einheitlich so umgesetzt, wie im letzten Bund-Länder-Treffen besprochen. So definieren die Bundesländer die Notbremse auf verschiedene Weisen, wobei entweder der Inzidenzwert oder die Anzahl der Tage, an denen dieser infolge auftreten muss, abweichen. Daher sollte sich weiterhin jede:r Tätowierer:in genaustens mit der Regelung innerhalb ihres Bundeslandes vertraut machen.

Nur ein Entwurf

Da es sich beim vorliegenden Dokument lediglich um einen Entwurf handelt, sind die dort getroffenen Aussagen noch nicht festgelegt. Die bisher veröffentlichten Beschlussentwürfe stimmten jedoch stets zum Großteil mit dem endgültigen Beschluss überein.

Die Länder werden ihre Landesverordnungen dann nach dem Beschluss entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

Besonders Bayern ist an dieser Stelle interessant, da die aktuelle Verordnung des Landes noch keine Öffnung der Tattoo-Studios vorsieht.


Bayern und der ewige Sonderweg

5. März 2021, 23:25 Uhr

Nun wurde die Verordnung von Bayern, die ab dem 8. März in Kraft treten wird, verkündet – und es sieht schlecht für Tattoo-Studios aus.

Noch am Mittwoch war Bayerns Ministerpräsident Söder selbst Teil der Politiker:innen-Runde, die die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vorgestellt hat. Dort wurde die Öffnung der körpernahen Dienstleister ab 8. März als bundesweit einheitlich geplante Maßnahme besprochen.

Nun weicht Bayern als bisher einziges Bundesland mit seiner neuen Verordnung vom gemeinsam geplanten Weg ab.

Bereits im Vorfeld fiel auf, dass weder in der Pressekonferenz noch in der Regierungserklärung die Worte „körpernahe Dienstleister“ genannt wurden. Dieser bundesweit geplante zweite Öffnungsschritt wurde schlichtweg komplett ignoriert. So findet sich auch keine weitere Nennung dieser Betriebe bezüglich zukünftiger Öffnungsperspektiven.

Während beispielsweise Theater und Kinos in der neuen Verordnung eine Öffnungsperspektive ab dem 22. März aufgezeigt wird, finden körpernahe Dienstleister keine weitere Erwähnung. Es wird lediglich verkündet, dass diese (mit bereits seit 1. März eingeräumten Ausnahmen) geschlossen bleiben müssen. Da die Verordnung vorerst bis zum 28. März in Kraft ist, können Tattoo-Studios in Bayern ihrer Arbeit somit weiterhin nicht nachgehen – zur Zeit ohne weitere Perspektiven.


Sachsen öffnet nun auch sicher!

5. März 2021, 22:25 Uhr

Soeben veröffentlichte auch Sachsen ihre neue Verordnung, in der die nächsten Öffnungsschritte und Bedingungen des Landes genau geregelt werden. Aus dieser geht klar hervor, dass Tattoo-Studios ihren Betrieb ab Montag wieder aufnehmen können.

So heißt es dort: „Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben: Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.“


Sicherheit für Brandenburg

5. März 2021, 20:35 Uhr

Soeben veröffentlichte Brandenburg eine Pressemitteilung, in der die nächsten Öffnungsschritte des Landes genau vorgestellt wurden. Aus dieser geht klar hervor, dass Tattoo-Studios ihren Betrieb ab Montag wieder aufnehmen können.

So heißt es dort: „Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik-, Tattoo– und Sonnenstudios können unter Auflagen öffnen. Sofern keine Maske getragen werden kann, müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen bestätigten negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen oder vor Ort einen Selbsttest machen.“


Hinweis zu Bayern

5. März 2021, 20:14 Uhr

Zur Zeit erreicht uns mehrfach ein Dokument, das die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zeigen soll, welche ab Montag in Kraft tritt. Veröffentlicht wurde das Dokument über die Handwerkskammer für Schwaben. Diesem zufolge dürften Tattoo-Studios in Bayern nicht ab dem 8. März wieder öffnen.

Sieht man sich das Dokument genauer an, so ist der Schriftzug „ENTWURF“ auf allen Seiten als Wasserzeichen zu erkennen. Außerdem ist die 12. Verordnung noch nicht über die Bayerische Staatsanwaltskanzlei veröffentlicht worden. Somit ist dieser Entwurf offiziell noch nicht rechtskräftig und Änderungen sind, wenn auch unwahrscheinlich, möglich.


Bremen und Baden-Württemberg können öffnen!

5. März 2021, 19:55 Uhr

Bremen veröffentlichte soeben die Änderung zu ihrer Rechtsverordnung. Dort ist das Tätowieren ab Montag also wieder erlaubt.

In der neuen Verordnung heißt es: „Das Erbringen von körpernahen Dienstleistungen sowie von Handwerksleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, sind erlaubt, wenn Hygienemaßnahmen getroffen werden, die geeignet erscheinen, die Gefahr der Infektion der Kundinnen und Kunden mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermindern. Als Maßnahme nach Satz 1 soll ab dem 1. April 2021 ergänzend ein Testkonzept für Kundinnen und Kunden zum Ausschluss einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen werden.“

Außerdem wurde der Satz aus der Verordnung gestrichen, welcher die Schließung von Tattoo-Studios besagte.

Baden-Württemberg

Auch Baden-Württemberg gab in einer Pressemittelung bereits die vom Land beschlossenen Schritte detailliert bekannt.

Dort heißt es: „Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo– und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.“

Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen jedoch auf über 100, müssen in diesem Landkreis die Tattoo-Studios wieder geschlossen werden.

Schleswig-Holstein: nur bei Inzidenz unter 50

5. März 2021, 14:35 Uhr

Auch in Schleswig-Holstein ist eine Öffnung von Tattoo-Studios ab Montag möglich, jedoch nur bei einer bundeslandweiten Inzidenz von unter 50. Die neuen Regelungen wurden in Kiel von Ministerpräsident Günther vorgestellt. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Bundesland bei 47,0.

Auf der Website des Landes wurden die Beschlüsse nochmal schriftlich zusammengetragen. Dort heißt es: „Darüber hinaus sind bei einer Inzidenz von unter 50 weitere Öffnungen möglich: Mit entsprechenden Hygienekonzepten dürfen weitere körpernahe Dienstleistungen angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios. Ist es bei der Behandlung nicht möglich, dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so müssen die Kund:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Darüber hinaus muss das Personal regelmäßig getestet werden.“

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Somit gibt es noch keine verbindlichen Infos zur den Bedingungen oder dem ggf. verpflichtenden Testkonzept für Personal.


Der bisherige Stand: Wo kann sicher geöffnet werden?

5. März 2021, 10:10 Uhr

Nachdem beim Bund-Länder-Gipfel ein einheitlicher Weg zur Öffnung der körpernahen Dienstleister verkündet wurde, gilt es nun abzuwarten, ob sich wirklich alle Bundesländer daran halten. Wie seit über einem Jahr gibt erst die Verordnung des Bundeslandes endgültig Sicherheit – ihr kennt es mittlerweile. Im Folgenden erfahrt ihr, welche Bundesländer bereits ein klares Statement zur Öffnung von Tattoo-Studios gemacht haben.

Informiert euch bitte vor einer Öffnung unbedingt über die geltende Verordnung, Hygienebedingungen und Konzepte, welche in eurem Bundesland erfüllt werden müssen.

Baden-Württemberg

Auch Baden-Württemberg stellte gestern seine weiteren Öffnungsschritte vor. So werden ab 8. März alle noch geschlossenen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können – somit auch Tattoo-Studios.

Im Wortlaut heißt es: „Die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen sollen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest für den/die Kund*in. Dies gilt dann auch für die bereits geöffneten Friseure und Barbershops. Dafür dürfen hier wieder alle Dienstleistungen angeboten werden.“

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Somit gibt es noch keine verbindlichen Infos zur den Bedingungen oder dem ggf. verpflichtenden Testkonzept für Personal.

Berlin

Für Berlin wurde in der gestrigen Pressekonferenz des Senats die Öffnung der körpernahen Dienstleistungbetriebe ab Montag verkündet. Dabei nannte Bürgermeisterin Ramona Pop auch explizit Tattoo-Studios.

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Somit gibt es noch keine verbindlichen Infos zur den Bedingungen oder dem ggf. verpflichtenden Testkonzept für Personal.

[Aktualisierung 11:50 Uhr]

Laut einer Pressemittelung wird die ab Montag geltende Berliner Verordnung morgen verkündet.

Hamburg

Auch Hamburg teilte gestern die in der MPK beschlossenen Öffnungsschritte. Die Beschlüsse sollen vollständig umgesetzt werden. Somit können alle noch geschlossenen Dienstleistungsbetriebe in Hamburg ab Montag wieder öffnen.

Im Wortlaut heißt es: „Bisher noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe können ebenfalls mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Zunächst dürfen nur Dienstleistungen angeboten werden, bei denen die Kundinnen und Kunden eine Maske tragen können.“

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Somit gibt es noch keine verbindlichen Infos zur den Bedingungen oder dem ggf. verpflichtenden Testkonzept für Personal.

Hessen

Das Bundesland Hessen hat bereits eine neue Verordnung veröffentlicht, welche vom 8. bis 28. März in Kraft ist. Unter § 6 Dienstleistungen findet ihr nun die neue Formulierung von Absatz 2 (gelb markiert).

Dort heißt es im Wortlaut: „Die Betreiber von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung bedienen. Dienstleistungen, die nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Anspruch genommen werden können, sollen nur bei Vorliegen eines durch einen tagesaktuellen SARS-CoV-2- Schnell-test oder eines vor Ort durchgeführten Selbsttests der Kundinnen und Kunden nachgewiesenen negativen Testergebnisses erbracht werden und wenn ein Testkonzept für das Personal besteht.“ Von einer Schließung bestimmter Betriebe ist nun nicht mehr die Rede – somit dürfen nun alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wieder öffnen.

In der „alten“ Verordnung, welche bis zum 7. März in Kraft ist, werden Tattoo-Studios als Beispiel für „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege“ genannt. Dort fand sich unter § 6 Absatz 2 noch folgender Punkt: „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, beispielsweise Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, sind geschlossen.“ Dieser wurde in der ab Montag geltenden Verordnung komplett gestrichen und durch den oben bereits zitierten Absatz ersetzt.

Mecklenburg-Vorpommern

Bereits am 3. März stelle Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Beschlüsse für Mecklenburg-Vorpommern vor. Bei den ab Montag geplanten Öffnungen nennt sie explizit Tattoo-Studios.

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Somit gibt es noch keine verbindlichen Infos zur den Bedingungen oder dem ggf. verpflichtenden Testkonzept für Personal.

Nordrhein-Westfalen

Im gestrigen Presse-Briefing präsentierte Armin Laschet die Beschlüsse und stellte die verschiedenen Öffnungsschritte vor. Dort betonte er nochmal besonders, dass alle Dienstleistungsbetriebe ab Montag wieder öffnen können – somit auch Tattoo-Studios.

[Aktualisierung, 11:10 Uhr]

Die ab Montag geltende Verordnung von NRW ist nun veröffentlicht. Aus ihr geht klar hervor, dass das Tätowieren wieder erlaubt sein wird.

Im Wortlaut heißt es dort: „Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind unter strikter Beachtung der §§ 2 bis 4a zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder
Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 vorliegt und für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 durchgeführt wird. “

Niedersachsen

Auch Niedersachsen veröffentlichte gestern die konkreten Beschlüsse des Landes. Auch dort wird eine Öffnung aller bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleister ab Montag möglich sein.

Im Wortlaut heißt es: „Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.“

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Somit gibt es noch keine verbindlichen Infos zur den Bedingungen oder dem ggf. verpflichtenden Testkonzept für Personal.

Hinweis zu Bayern

Da uns nun mehrfach die gestern veröffentlichte Positivliste zugeschickt wurde: Diese zeigt eindeutig nicht den Stand ab Montag, den 8. März.

Dem Bericht aus der bayrischen Kabinettssitzung vom 4. März 2021 ist klar zu entnehmen, dass der Buchhandel (Büchereien, Archive und Bibliotheken) ab kommenden Montag wieder öffnen darf. In der Positivliste steht jedoch, dass ebendiese Geschäfte schließen müssen. Somit handelt es sich bei der Positivliste wahrscheinlich um eine tagesaktuelle Darstellung vom 4. März 2021.


Öffnungen ab 8. März möglich!

4. März 2021, 00:30 Uhr

Bereits gestern haben wir über die potentiellen Öffnungen von Tattoo-Studios berichtet, welche aus dem Beschlussentwurf der 4er-Runde hervorgingen. Die Themen des Entwurfs wurden nun knapp neun Stunden lang von der Bundeskanzlerin, den Länderchefinnen und -chefs diskutiert. Soeben stellten Angela Merkel (CDU), Markus Söder (CSU, Bayern) und Michael Müller (SPD, Berlin) die Ergebnisse des heutigen Bund-Länder-Treffens vor.

Tatsächlich sollen bereits ab Montag, den 8. März 2021, alle körpernahen Dienstleistungen unabhängig von der Inzidenz wieder möglich sein. Dazu zählen in der Regel neben Kosmetiker:innen und Nagelstudios auch Tätowierer:innen – explizit genannt wurden diese jedoch nicht.

Zudem wird die Bedingung aufgestellt, dass Kund:innen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder -Selbsttest vorlegen müssen, sofern das durchgehende Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ab dem 8. März soll zudem pro Bürger:in ein kostenloser Test pro Woche in einem Testzentrum möglich sein.

Quelle: Bundesregierung
Quelle: Bundesregierung
Konzepte bleiben bestehen

Auch die bisher bestehenden Hygienekonzepte und Sicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen medizinischer Schutzmasken, sollen aufrechterhalten werden. Da solche Tests keine 100-prozentige Sicherheit bieten, dient dies zum Schutz aller Beteiligten. Außerdem sollten Personen mit Symptomen weiterhin keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sondern ihre:n Ärztin:Arzt aufsuchen.

Zudem soll eine „Notbremse“ eingeführt werden. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis drei Tage lang die Grenze von 100 überschreiten, so würden alle Lockerungen vorübergehend wieder rückgängig gemacht werden.

Welche genauen Bedingungen und Möglichkeiten es für jede:n Einzelne:n geben soll, wird final in der jeweiligen Corona-Verordnung des eigenen Bundeslandes nachzulesen sein. Dort sollte dann auch die endgültige Nennung von Tätowierer:innen bzw. Tattoo-Studios erfolgen.

Die Verordnungen werden aufgrund ihrer aktuellen Gültigkeit bis zum 7. März noch diese Woche erscheinen müssen. Für verlässliche Informationen sollte man die landeseigene Verordnung also bestenfalls noch abwarten, bevor man sich in die Terminplanung stürzt.


Licht am Ende des Tunnels

2. März 2021, 15:00 Uhr

Zum ersten Mal dieses Jahr gibt es einen kleinen Lichtblick für alle Tätowierer:innen. Nachdem diese seit Monaten nicht ihrer Arbeit nachgehen durften, sind nun konsequente Öffnungsschritte in Planung.

Beschlussentwurf der morgigen Konferenz

Ein Dokument, welches den Entwurf des Beschlusses der morgigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darstellt, gibt Hoffnung.

Dort ist unter anderem die Rede von einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich. Darunter findet sich im Wortlaut folgende Aussage: „Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe […] mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.“

Diese Öffnungen werden dort nicht in Zusammenhang mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner genannt.

Kostenlose Tests für alle

Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der nationalen Teststrategie. So sollen bis Anfang April ausreichend Tests zur Verfügung stehen, sodass alle asymptomatischen Bürger:innen ein- bis zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen können. Die Kosten dafür sollen vom Bund übernommen werden.

Bei einem positiven Schnell – oder Selbsttest soll eine sofortige Isolation erfolgen. Anschließend soll zudem ein Bestätigungstest mittels PCR durchgeführt werden, um das vorherige Ergebnis abzusichern. Auch ein solcher PCR-Test soll dann kostenlos durchgeführt werden können.

Wann kann geöffnet werden?

Ein genaues Datum zur Öffnung von Tattoostudios ist weiterhin nicht bekannt. Bei dem hier vorgestellten Dokument handelt es sich lediglich um einen Entwurf. Dieser wird bei der morgigen Konferenz zunächst noch diskutiert. Somit wird der endgültige Beschluss erst morgen in der anschließenden Pressekonferenz verkündet.


Shutdown verlängert bis zum 7. März

10. Februar 2021, 19:52 Uhr

Aus der heutigen Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ging hervor, dass der Lockdown ein weiteres Mal verlängert wird. Diesmal soll er zunächst bis zum 7. März andauern, wobei es jedoch Aussicht auf anschließende Lockerungen gibt.

Abweichend davon soll es Friseur:innen bereits ab dem 1. März wieder möglich sein, ihrem Beruf nachzugehen. Weitere Öffnungen sollen folgen, sobald eine stabile deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen vorliegt. [Nachtrag: In der Pressekonferenz definierte Kanzlerin Merkel „stabil“ auf Rückfrage hin als einen Zeitraum von 3 – 5 Tagen. Genaueres werde jedoch in den Kreisen und Ländern definiert werden müssen.

Inwiefern alle Bundesländer den besprochenen Plan nun im Detail umsetzen, bleibt wie immer abzuwarten. Sobald die Länder ihre jeweilige Coronaverordnung aktualisiert haben, wird es genauere Informationen geben.

Am 3. März wollen sich Bund und Länder erneut zusammenfinden, um das weitere Vorgehen zu diskutieren.


Shutdown offenbar bis Mitte Februar verlängert, Corona-Hilfen sollen ausgeweitet werden!

19. Januar 2021, 10:30 Uhr

[Update: Die hier genannten Punkte wurden soeben in der Pressekonferenz von Kanzlerin Merkel bestätigt. – 22:00 Uhr]

Die derzeit geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sollen dem Sender NTV  nach wohl bis zum 14. Februar verlängert werden. Das geht aus einem Entwurf für die Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor, der dem Sender seit heute morgen vorliegt.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, in den nächsten Wochen bei den Corona-Hilfen einen zweistelligen Milliarden-Betrag nachzulegen. Dies twitterte das Bundeswirtschaftsministerium heute.

Abgesehen vom für uns relevantesten Fakt, dass Tattoo-Studios gemeinsam mit dem Einzelhandel wohl weiterhin geschlossen bleiben, gibt es noch folgende Updates: Wahrscheinlich beschlossen wird die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften. Damit sollen wohl sogenannte „OP-Masken“  gemeint sowie Masken der Standards „KN95“ oder „FFP2“ gemeint sein. Eine allgemeine FFP2-Pflicht wie in Bayern wird es also zumindest nach aktuellem Stand nicht geben. Achtet aber bitte beim Einkaufen und bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel darauf, dass die „Alltagsmasken“ nun wohl nicht mehr ausreichen.

Für die Eltern unter euch: Schulen sollen bis zum 15. Februar »grundsätzlich« geschlossen bleiben. Eine Notfallbetreuung wird jedoch sichergestellt.

Alle Informationen sind noch nicht offiziell verabschiedet und könnten sich noch einmal ändern. Was genau beschlossen wurde, erfahrt ihr dann natürlich heute Abend bei uns nach der Konferenz.


Shutdown deutschlandweit bis Februar verlängert

05. Januar 2021, 18:45 Uhr

An dieser Stelle hätten wir euch sehr gerne ein frohes neues Jahr gewünscht, aber es erscheint uns nicht ganz passend.

Auch mit Beginn von 2021 hat sich die Corona-bedingte Situation nicht schlagartig verbessert und so wurde heute erneut von den Länderchefinnen und -chefs gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel das weitere Vorgehen besprochen.

Bisher sind die Schutzverordnungen der verschiedenen Bundesländer bis zum 10. Januar 2021 in Kraft. Die kommenden Verordnungen sollen deutschlandweit einheitlich bis zum 31. Januar gültig sein. Dafür sprachen sich bereits im Vorfeld die Ministerpräsidenten der besonders betroffenen Länder Thüringen und Bayern aus. Andere Länderchefinnen und -chefs hingegen sprachen zuvor von einer Verlängerung für lediglich zwei Wochen.

Inwiefern die Länder nun die einheitlich geplante Verlängerung auch in ihrer Verordnung festhalten, bleibt abzuwarten. Dabei vermuten wir diesmal – wenn überhaupt – nur Abweichungen bezüglich der geplanten Dauer der Verlängerung. Dass wie viele andere Betriebe auch Tattoo-Studios weiterhin nicht öffnen dürfen, ist nach der heutigen Pressekonferenz Squash sicher. Darüber hinaus wurde übrigens beschlossen, dass ein Haushalt nur noch von einer Person besucht werden darf.

Immer wieder berichten uns Tätowierer*innen von Problemen beim Erhalt der finanziellen Hilfen des Bundes. Dieses Thema wurde ebenfalls kurz angeschnitten und versprochen, dass jeder die Hilfen bekommt, die ihm zustehen. Solltet ihr also weiterhin Probleme bei der Beantragung zu haben, besprecht das bitte noch einmal genau mit eurem*r Steuerberater*in.

Das nächste Bund-Länder-Treffen wird am 25. Januar stattfinden. Wir halten euch natürlich weiterhin auf dem Laufenden.


Deutschlandweiter Shutdown beginnt

16. Dezember 2020, 9:15 Uhr

Am heutigen Tag treten deutschlandweit die neuen Corona-Schutzverordnungen in Kraft. Dabei hat sich diesmal wirklich jedes Bundesland an die Absprachen gehalten – zumindest im Bezug auf körpernahe Dienstleistungen. Somit ist das Tätowieren bis mindestens zum 10. Januar 2021 nun bundesweit untersagt. Auch das Öffnen der Studios zum Verkauf von Gutscheinen oder anderer Ware ist aktuell nicht gestattet.

In den vier Bundesländern, in denen das Tätowieren bisher gestattet war – Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – besagen die neuen Verordnungen eine Schließung. Da nun auch andere Branchen, insbesondere der Einzelhandel, ihre Türen schließen müssen, ist eine effektivere Reduktion der Kontakte und Infektionen zu erwarten.

Wir hoffen stark darauf, dass die Lage sich endlich bessert, sodass Tätowierer*innen ihrer Arbeit wieder nachgehen können.


Harter Shutdown bis Mitte Januar

13. Dezember 2020, 12:01 Uhr

Nach einem vorgezogenen Bund-Länder-Treffen am heutigen Tag, wurde eine weitere Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Diesmal wurde ein harter Shutdown vereinbart, welcher weitläufige Schließungen bis zum 10. Januar 2021 besagt.

Somit sollen ab Mittwoch (16.12.2020), ähnlich wie im Frühjahr, wieder die meisten Geschäfte schließen. Auch der Einzelhandel soll mit nur wenigen Ausnahmen davon betroffen sein. Zu diesen Ausnahmen zählen der Lebensmittelhandel und andere Bereiche des täglichen Bedarfs wie Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, aber auch Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen.

Nähere Angaben zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer sind zur Zeit noch nicht verfügbar. Da bisher ohnehin nur in vier Bundesländern noch tätowiert werden darf, wird es nun auch nur für diese spannend. Wie es also ab Mittwoch im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aussehen wird, können wir aktuell nur mutmaßen.

Da im Vorfeld von vielen Seiten ein einheitlicher Weg gewünscht wurde, um diesmal ein klares Zeichen zu setzen, ist aktuell damit zu rechnen, dass auch in den vier genannten Ländern das Tätowieren ab Mittwoch nicht mehr gestattet sein wird. Für verlässliche Informationen diesbezüglich werden wir jedoch noch auf die aktualisierten Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer warten müssen.


Weitere Verlängerung des Teil-Lockdowns in Aussicht

2. Dezember 2020, 20:59 Uhr

Wie jeden Mittwoch gab es auch heute wieder eine Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens. Besprochen wurde dabei das weitere Vorgehen – auch für den Zeitraum nach Weihnachten.

So soll der aktuell herrschende Teil-Lockdown wohl bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Nach aktuellem Stand würde dies auch Tätowierer*innen in den meisten Bundesländern miteinschließen.

Wie die neuen Verordnungen aussehen werden, bleibt wie immer abzuwarten. Diese sollten für den Großteil der Bundesländer spätestens am 19. Dezember veröffentlicht werden und dann vermutlich bis zum 10. Januar gültig sein.


Neuer Lockdown, neuer Flickenteppich

29. November 2020, 19:32 Uhr

Nachdem es bereits im November keinen einheitlichen Beschluss innerhalb Deutschlands bezüglich der Schließung von Tattoo-Studios gab, sieht es auch im Dezember nicht anders aus. In der ab morgen in Kraft tretenden Verordnung verkündet Schleswig-Holstein nun, dass körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sind.

Begründet wird dieser Beschluss in der aktuellen Verordnung unter anderem wie folgt: „Die Öffnung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen beeinträchtigt das Ziel der Kontaktminimierung nur in geringem Umfang, da diese Dienstleistungen vorrangig in Eins-zu-eins-Situationen erbracht werden.“

Somit können Tätowierer*innen in Schleswig-Holstein vorerst bis zum 20. Dezember wieder ihre Shops öffnen und arbeiten.


Verlängerung des Lockdowns im Dezember

25. November 2020, 21:48 Uhr

Gegen 21:30 Uhr begann endlich die Pressekonferenz, in der die Ergebnisse des heutigen Bund-Länder-Treffens vorgestellt wurden. So sollen laut Bundeskanzlerin Merkel alle bisherigen Maßnahmen, welche am 28. Oktober beschlossen wurden, weiterhin gelten.

Dabei scheinen sich alle Informationen, welche wir bereits im letzten Update vorgestellt haben, nun bestätigt zu sein. Somit gelten die Maßnahmen vorerst bis zum 20. Dezember.

Des Weiteren sollen Bundesländer, welche niedrigere Inzidenzwerte verzeichnen, die Maßnahmen gegebenenfalls anpassen. Dazu gehören aktuell Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, welche einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen.

Offen bleibt nun die Frage, ob Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland sich dieser Entscheidung anschließen. Bisher deutet nichts darauf hin, obwohl erneut von einer Einigkeit der Länder gesprochen wurde. Genaueres werden wir dann wohl erst mit den neuen Verordnungen der einzelnen Länder erfahren.


Ende oder Verlängerung des Lockdowns in Sicht?

23. November 2020, 13:17 Uhr

Heute vor drei Wochen begann der „Lockdown light“ und somit auch die Schließung der Tattoo-Studios deutschlandweit – mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Woche später entschied zudem das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass Tattoo-Studios im Saarland wieder öffnen konnten.

Auch in anderen Bundesländern wurden Eilanträge gestellt, um die Öffnung der Tattoo-Studios wieder zu ermöglichen. Dabei entschieden beispielsweise das OVG Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg für die Aufrechterhaltung des Verbots.

Nun soll am kommenden Mittwoch (25.11.2020) in einer Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum aktuellen Stand der Corona-Pandemie über das weitere Vorgehen entschieden werden. Laut eines Beschlussentwurfs, welcher der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt, ist aktuell mit einer Verlängerung der bisher geltenden Maßnahmen zu rechnen.

Konkret soll demnach der Teil-Lockdown bundesweit bis zum 20. Dezember aufrechterhalten bleiben. Jedoch sollen Bundesländer, welche niedrigere Inzidenzwerte aufweisen, von den besprochenen Maßnahmen abweichen können. Davon würden gerade Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betroffen sein, welche aktuell Inzidenzwerte unterhalb von 50 aufweisen.

Zudem fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021. Dabei sollen insbesondere auch Soloselbstständige weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.

Wie bereits zuvor erwähnt, liegt zur Zeit lediglich ein Entwurf des Beschlusses vor. Demnach sind Abweichungen von den hier genannten Maßnahmen möglich.


Eilentscheidung vom saarländischen Oberverwaltungsgericht!

09. November 2020, 12:45 Uhr

In Saarland dürfen ab sofort wieder Tattoo- und Piercingstudios öffnen. Dabei gelten natürlich weiterhin jegliche Corona Hygienevorschriften. Mehr Infos hier: Verhaltensregeln zur Corona-Zeit in Tattoo-Studios.


Nun steht es fest. Ab Montag bleiben bundesweit die Tattoo-Studios geschlossen – bis auf zwei Ausnahmen: Sachsen Anhalt & Thüringen.

30. Oktober 2020, 22:00 Uhr

Auch Thüringen hat sich entschieden und geht den gleichen Weg wie Sachsen-Anhalt!

Während sie in ihrer neusten Verordnung körpernahe Dienstleistung mit keinem Wort erwähnen, klären die ebenfalls frisch aktualisierten FAQ zur Sonderverordnung auf. Dort heißt es auf die Frage „Sind körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseure, Tattoo- , Kosmetik- und Nagelstudios) erlaubt?“: „Ja. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen.“


Auch in Rheinland-Pflanz und Niedersachsen sollen die Studios schließen

30. Oktober 2020, 15:30 Uhr

Wie bereits mehrfach von Ministerpräsidentin Malu Dreyer angekündigt, wird auch Rheinland-Pfalz sich an die Absprache mit der Bundesregierung halten. So Sollen Tattoo-Studios dort ab dem 2. November bis zum 30. November geschlossen bleiben.

Diese Information ist auf der Corona-Website des Landes unter dem Punkt „Corona-Regeln im Überblick“ zu finden. Im Wortlaut: „Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios.“

Auch Niedersachsen hat soeben veröffentlicht, dass die besprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.


Auch Hamburg, das Saarland und Bayern halten sich an die Absprachen vom Mittwoch

30. Oktober 2020, 14:50 Uhr

Auch Bayern hat sich in der letzten Kabinettssitzung dazu entschloßen unter anderem Tattoo-Studios zu schließen. Das bestätigt der offizielle Bericht.

Das Saarland hat soeben die Schließung auf der Pressekonferenz bekanntgegeben.

Hamburg zieht ebenfalls nach und veröffentlicht ihren aktuellen Maßnahmen.


Wie sieht’s juristisch aus?

30. Oktober 2020, 14:43 Uhr

Wir haben bereits einige Anfragen bezüglich der Rechtslage bekommen. Da wir keine handfesten juristischen Ratschläge erteilen oder eine Klagewelle befeuern möchten, haben wir uns für euch erkundigt.

BVT-Vorstandsmitglied und Anwalt Urban Slamal rät zum Stellen eines Normenkontrollantrags. Dies macht er seit gestern in folgenden Bundesländern: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Saarland und Sachsen. Dort wird das jeweilige Verbot also zumindest bereits juristisch untersucht. Eine Sicherheit auf Erfolg gibt es dabei nicht.

Da Urban Slamal schon im Mai mit einigen Normenkontrollanträgen Erfolg hatte, ist die Sache nicht aussichtslos. Wer aus den verbleibenden Bundesländern ebenfalls die Schließung der Tattoo-Studios anfechten möchte, macht dies am besten über einen Anwalt. Gerne könnt ihr euch dazu per E-Mail an Herrn Slamal wenden: rechtsanwalt@slamal.de


Hessen schließt sich dem Verbot an

30. Oktober 2020, 11:38 Uhr

Nun hat auch Hessen eine neue Verordnung veröffentlicht, welche ab dem 2. November in Kraft tritt. Dort heißt es unter § 6 Absatz 2, dass Tattoo-Studios bis zum 30. November schließen müssen.

Im Wortlaut: „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen.“


Auch Berlin bleibt beim Verbot

30. Oktober 2020, 11:26 Uhr

Auch Berlin schließt sich dem geplanten Verbot an. Somit ist das Tätowieren ab dem 2. November als körpernahe Dienstleistung dort bis einschließlich 30. November 2020 untersagt. Die verkündeten Maßnahmen findet ihr hier.

Im Wortlaut heißt es: „Verbot körpernaher Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Prostitutionsstätten und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben und dürfen ihre Dienstleistungen auch nicht außerhalb ihrer Betriebsstätte anbieten.“


Nordrhein-Westfalen bleibt beim Verbot

30. Oktober 2020, 10:11 Uhr

Das Land Nordrhein-Westfalen hat soeben eine neue Verordnung erlassen, welche am 2. November in Kraft tritt. Dort steht unter § 12 Absatz 2, dass das Tätowieren bis zum 30. November 2020 untersagt sei.

Hier im Wortlaut: „Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind bis zum 30. November 2020 untersagt.“


Sachsen-Anhalt macht Ausnahme

29. Oktober 2020, 17:37 Uhr

Statt den erst gestern verkündeten gemeinsamen Weg zu gehen, kündigte Sachsen-Anhalt soeben ein paar Ausnahmen an. Dazu gehören neben weiteren Dienstleistern auch Tattoo-Studios, womit diese im November nun doch weiterhin öffnen dürfen!

Quelle für diese Information ist die heutige Pressekonferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalts, welche hier auffindbar ist.

Inwiefern weitere Bundesländer vom zuvor als einheitlich gepriesenen Weg abweichen werden, ist zur Zeit nicht absehbar.


Tattoo-Studios müssen im November schließen

28. Oktober 2020, 17:46 Uhr

Erst seit Ende Mai konnten Tattoo-Studios in ganz Deutschland wieder öffnen. Dazu mussten sie bestimmte Konzepte vorweisen und ihre Hygienemaßnahmen über die herkömmlichen hinaus erweitern.

Daher besorgte dieser Entwurf der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie seit heute morgen einige Tätowierer*innen. Dort wurde unter anderem die Schließung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios ab dem 4. November 2020 aufgeführt.

Über diesen Entwurf, dessen Vorhaben als „Wellenbrecher-Lockdown“ oder „Lockdown light“ bezeichnet wird, wurde heute in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder diskutiert.

„Lockdown light“: Tattoo-Studios schließen wieder

Anders als ursprünglich geplant gelten die Maßnahmen nun bereits ab Montag, den 2. November 2020. Dabei sollen sie bis Ende des Monats gelten, wobei sich die Kanzlerin und die Regierungschef*innen zwei Wochen nach Inkrafttreten erneut beraten. Dort sollen dann die durch die Maßnahmen erreichten Ziele sowie notwendige Anpassungen besprochen werden.

Der Beschluss ging aus einer Mitteilung der Regierung hervor. Auf der Pressekonferenz wurden Tattoo-Studios nicht explizit angesprochen. Zudem gelten die Maßnahmen für das gesamte Land, da alle Bundesländer sich der Entscheidung anschließen.

Nachverfolgbarkeit kaum möglich

Begründet wurden diese strikten Entscheidungen vor allem damit, dass die Nachverfolgbarkeit der Infektionen nicht mehr gegeben sei. Lediglich 25 % der Infektionen könne man aktuell noch nachverfolgen. Deshalb ließe sich über keinen Bereich mehr sagen, dass dieser nicht zum Infektionsgeschehen beiträgt.

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