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In der heutigen Sitzung des Bundesrats stand unter anderem das Thema Strahlenschutz auf der Tagesordnung. Bereits im August diesen Jahres wurde ein neuer Gesetzesentwurf zu kosmetischen Laserbehandlungen diskutiert.
Was hat das mit Tattoos zu tun?
Im Rahmen der Modernisierung des Strahlenschutzrechts erklärte das Bundesumweltministerium, dass Laseranwendungen mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden sind. Solche Laser finden unter anderem auch bei der Entfernung von Tätowierungen Gebrauch. Bisher kann jede Person solche Laser gewerblich nutzen, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist. Aus den Augen des Bundesumweltministeriums sollte ein solches Strahlengerät jedoch nur von Fachärzten genutzt werden.
Tattoos lasern beim Arzt?
Durch den heutigen Beschluss des Bundesrats wird spätestens Ende 2020 die NiSV in Kraft treten. NiSV steht dabei für “Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen”. Zwar hat der Bundesrat dem Verordnungsvorschlag zugestimmt, jedoch wurden dabei noch zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Was ändert sich?
Tatsächlich ist es in Zukunft nur noch Ärzten gestattet, eine kosmetische Laserbehandlung durchzuführen. Dies gilt auch für die Entfernung von Permanent-Makeup und Tattoos. Anders als im urspünglichen Vorschlag ist sämtlichen approbierten Ärzten mit entsprechender Fachkunde nun eine Laseranwendung gestattet. Der ursprüngliche Vorschlag sah nur eine Behandlung durch Hautärzte und plastische Chirurgen vor.
Eine weitere Abänderung wurde im Bezug auf das Inkrafttreten der Verordnung vorgenommen. So tritt sie, anders als vorgesehen, nicht Ende 2018 sondern erst Ende 2020 in Kraft. Somit ist die ursprünglich dreimonatige Übergangsfrist um zwei Jahre erweitert worden.
Abwarten…
Wie sich die ganze Sache nun entwickelt, bleibt abzuwaten. Völlig neu ist die Änderung der Verordnung zumindest nicht, denn bereits 2016 wurde Ähnliches diskutiert. Unternehmen, die sich auf Tattooentfernung mittels Laser spezialisiert haben, werden sicherlich schon ihre Pläne gemacht haben. Was die neue Verordnung nun für den Markt und seine Kunden bedeutet, wird sich wohl in den nächsten zwei Jahren zeigen.
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