UK REACH: Pigmente Green 7 & Blue 15:3 bleiben in UK wohl erlaubt

UK REACH: Pigmente Green 7 & Blue 15:3 bleiben in UK wohl erlaubt
UK REACH: Pigmente Green 7 & Blue 15:3 bleiben in UK wohl erlaubt

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Seit dem 1. Januar 2021 hat die EU REACH-Verordnung keine Gültigkeit mehr im Vereinigten Königreich (UK). Dies war eine der Folgen ihres EU-Austritts. Stattdessen haben sie eine Verordnung entwickelt, welche an die EU REACH angelehnt ist, jedoch in Teilen andere Punkte umfasst. Nun gibt es aus UK Neuigkeiten zum Thema Tattoofarben – genauer zu den Pigmenten Green 7 und Blue 15:3, deren Nutzung in Tattoofarben EU-weit verboten ist.

UK REACH – Was und wo?

Ähnlich wie die EU hat auch das Vereinigte Königreich eine eigene Verordnung, welche Herstellung und Import zahlreicher Chemikalien reguliert. Diese wird als UK REACH bezeichnet. Während für Nordirland weiterhin die EU REACH gilt, unterliegen England, Schottland und Wales nun der UK REACH.

Ebenso wie in der EU fallen auch Tattoofarben unter die UK REACH-Verordnung. Dementsprechend dürfen einige Substanzen nur noch begrenzt oder gar nicht mehr in Tattoofarben enthalten sein. Dies betrifft natürlich auch die Pigmente Green 7 und Blue 15:3, welche nun seit einigen Jahren stark diskutiert werden.

Die „Health and Safety Executive“ (HSE) regelt in Großbritannien wesentliche Bereiche des Arbeitsschutzes und ist somit quasi das Pendant zur europäischen Chemikalienagentur ECHA. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört unter anderem die Sicherheit im Umgang mit Gefahrenstoffen. Im Rahmen der UK REACH hat sich die HSE also auch mit der Regulierung von Tattoofarben beschäftigt.

UK REACH-Entwurf veröffentlicht

Am 14. Februar hat die HSE auf ihrer Website nun ihren Vorschlag bezüglich der Restriktionen für Tattoofarben veröffentlicht.

Dieser Vorschlag ist keine sofort wirksame Änderung der UK REACH. Stattdessen folgt nun eine 60-tägige Phase, in welcher Kommentare zu dem jetzigen Entwurf gesammelt werden.

HSE entscheidet sich für Green 7 und Blue 15:3

In ihre Entscheidung hat die HSE verschiedene Faktoren mit einbezogen. So sagt der Leiter ihrer Abteilung für Chemikalienregulierung, dass sie der Tattoo-Community aufmerksam zugehört hätten.

Darüber hinaus hat sich auch die Europäische Gesellschaft für Tattoo- und Pigmentforschung prominent in die Diskussion eingebracht.

Nun hat die HSE ihr Urteil gefällt und gibt an, dass laut ihrer Risikobewertung weder Pigment Green 7 noch Blue 15:3 als unsicher für den Gebrauch in Tattoofarben eingestuft werden können. Auch das Fehlen von technisch äquivalenten und sicheren Alternativen hat laut HSE zu ihrer Entscheidung beigetragen.

Insgesamt 19 Pigmente ausgenommen

Neben Green 7 und Blue 15:3 wurden noch 17 weitere Pigmente in der UK REACH vom Verbot ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise die Pigmente Solvent Green 3, Pigment Red 5 oder Acid Orange 16.

Andere Pigmente hingegen werden weiterhin für den Gebrauch in Tattoofarben in UK verboten sein. Dazu zählen zum Beispiel Pigment Red 83 (CAS: 72-48-0) und Solvent Violet 13 (CAS: 81-48-1), welche ein höheres Potential für Hautirritationen oder Allergien aufwiesen.

Auswirkungen auf EU REACH?

Natürlich kann man zum aktuellen Zeitpunkt nur spekulieren, ob die UK REACH sich auf die EU REACH auswirken kann. Gerade durch die räumliche Nähe zu Nordirland, wo weiterhin die EU REACH gilt, ergibt sich für Tätowierer*innen gegebenenfalls hier ein Wettbewerbsnachteil.

Auch für die Kontrollorgane, welche die Einhaltung von UK und EU REACH überprüfen, könnte dies zu weiteren Umständen und Verwirrungen führen.

Wir sind jedenfalls gespannt auf den weiteren Verlauf und werden euch natürlich auch weiterhin über Neuigkeiten zum Thema Pigmentverbot informieren!

Quellen

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