Dein Support für Feelfarbig 🖤Hi! Schön, dass dir unsere Arbeit hilft. Unsere Recherchen und Beiträge sind stets unabhängig und für dich kostenlos. Damit das auch so bleiben kann, unterstütze uns gern. Danke! ✌️
Achtung
Dieser Beitrag ist zum Teil veraltet. Aktuellere Informationen und Empfehlungen entnimmst du bitte unseren aktuellen Artikeln!
Einreise aus dem Risikogebiet: Darf ich zum Tattoo-Studio und vor Ort übernachten?
Alle Bundesländer in der Übersicht!
« Alle weiteren Infos zu Corona
BundeslandEinreise
aus Corona-Hotspot erlaubt:Quarantäne nach Einreise aus Hotspot:Übernachtung in z.B. Hotel erlaubt:Übernachtung nach Negativtest erlaubt:
Ba-Wü.JaNeinJanicht
nötig» Details
BayernJaNeinJanicht
nötig» Details
BerlinJaNeinkeine
Angabekeine
Angabe» Details
Brandenb.JaNeinJanicht
nötig» Details
Bremenkeine
Angabekeine
Angabekeine
Angabekeine
Angabe» Details
HamburgJaNeinNeinJa» Details
HessenJaNeinJanicht
nötig» Details
Meck-V.JaNeinJanicht
nötig» Details
Niedersa.JaNeinJanicht
nötig» Details
NRWJaNeinJanicht
nötig» Details
Rh.-PfalzJaNeinJanicht
nötig» Details
SaarlandJaNeinJanicht
nötig» Details
SachsenJaNeinJanicht
nötig» Details
S.-AnhaltJaNeinNeinJa» Details
S.-Holst.JaNeinNeinJa» Details
Thüringenkeine
Angabekeine
Angabekeine
Angabekeine
Angabe» Details
Hinweis: Die hier getroffenen Aussagen sind nicht verbindlich. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt – daher ist die bundesweite Situation recht unübersichtlich. Wir versuchen euch dennoch bestmöglich auf dem Laufenden zu halten! Bevor ihr euch auf dem Weg zu einem entfernten Studio macht, informiert euch bitte nochmal selbst über die aktuelle Verordnung des jeweiligen Bundeslandes und sichert euch ab.
Erläuterung
Mit der stetig ansteigenden Anzahl gemeldeter Corona-Fälle in Deutschland kamen auch neue Regelungen. Schon wie zuvor sind diese von Bundesland zu Bundesland verschieden und da den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Zwar steht zurzeit keine erneute Schließung der Tattoo-Studios zur Diskussion, jedoch gibt es andere Einschränkungen, welche sich auch auf deren Geschäft auswirken können.
Dazu gehören in erster Linie Einreise-, Aufenthalts- und Beherbergungsverbote in den einzelnen Bundesländern, welche für innerdeutsche Risikogebiete bzw. Corona-Hotspots gelten. Wir haben für euch die aktuellen Informationen zusammengetragen, um euch einen Überblick der momentanen Lage zu geben.
Was gilt als Risikogebiet (“Hotspot”)?
Als Risikogebiete innerhalb Deutschlands gelten die Städte oder Kreise, welche innerhalb der letzten 7 Tage eine Inzidenz von mind. 50 Fällen pro 100.000 Einwohner aufwiesen. Sobald diese Grenze erreicht oder überschritten wird, leiten die Städte oder Kreise weitere Maßnahmen ein, um das Infektionsgeschehen möglichst einzudämmen.
Eine regelmäßig aktualisierte Karte der Bundesrepublik stellt das Robert-Koch-Institut hier zur Verfügung. Dort sind alle Regionen, welche eine Wocheninzidenz von 50 überschritten haben, rot markiert. Außerdem findet ihr in der Regel auch stets auf der Website der jeweiligen Stadt die aktuellen Coronazahlen und Maßnahmen.
Abgesehen von gegebenenfalls verschärften Regelungen innerhalb der Risikogebiete, ist vor allem die Einreise aus einem Risikogebiet nun Thema. Ein generelles Ausreiseverbot aus solchen Regionen gibt es grundsätzlich nicht. Nun stehen Tätowierer*innen, die ihre Kundschaft aus ganz Deutschland empfangen, und auch Kund*innen erneut vor einem großen Fragezeichen. Dürfen Kund*innen aus Risikogebieten zum Tattoo-Studio kommen? Und wenn ja, was muss man dabei beachten?
Einreise aus einem deutschen Risikogebiet
Während das Reisen innerhalb Deutschlands bisher zumindest weitestgehend uneingeschränkt war, gibt es nun Verschärfungen. So gilt in den meisten Bundesländern die Regel, dass eine Übernachtung im Hotel für Menschen aus Risikogebieten nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich sei. Man spricht dabei von einem innerdeutschen Beherbergungsverbot, welches von vielen Seiten auf Kritik stößt.
Ein Einreiseverbot für Personen aus einem Risikogebiet gibt es in den meisten Bundesländern zurzeit nicht. Dennoch fordern der Bund und die Länder nach einem Treffen am 7. Oktober alle Bürger*innen dazu auf, nicht erforderliche Reisen in Risikogebiete und aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands heraus zu vermeiden.
Die einzelnen Bundesländer [Stand: 14.10.2020]
Baden-Württemberg
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Baden-Württemberg anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 15. Oktober 2020 vom Verwaltungsgericht des Landes aufgehoben.
Es besteht laut aktueller Verordnung kein Einreiseverbot für Personen aus deutschen Corona-Risikogebieten.
Bayern
Risikogebiete innerhalb Deutschlands legt in Bayern das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fest und gibt es im Bayerischen Ministerialblatt bekannt.
Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 16. Oktober 2020 vom Land Bayern aufgehoben.
Es besteht laut aktueller Verordnung kein Einreiseverbot für Personen aus deutschen Corona-Risikogebieten.
Berlin
Risiko innerhalb Deutschlands für Berlin legt die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der Senatskanzlei fest veröffentlicht sie.
Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus Corona-Risikogebieten.
Brandenburg
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Brandenburg anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht aktuell kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 17. Oktober vom Oberverwaltungsgericht vorläufig aufgehoben.
Bremen
Das Land Bremen regelt aktuell in seiner Verordnung lediglich die Einreise aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands. Dort gibt es aktuell also keine Einreisebeschränkungen und kein Beherbergungsverbot für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten.
Hamburg
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Hamburg anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
- Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Sie bestätigen schriftlich, dass sie sich in den vorangehenden 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Hessen
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Hessen anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde von der Regierung wieder außer Kraft gesetzt, da es sich als nicht zielführend erwies.
Mecklenburg-Vorpommern
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Hessen anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht kein Beherbergungs- und Einreiseverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Das zuvor bestehende Verbot wurde am 20. Oktober 2020 vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald außer Vollzug gesetzt.
Niedersachsen
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Niedersachsen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt und veröffentlicht.
Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 15. Oktober vom Verwaltungsgericht vorläufig aufgehoben.
Nordrhein-Westfalen
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales festgelegt und veröffentlicht. Aktuell wurden keine Städte oder Regionen als Risikogebiet kategorisiert.
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hält sich jedoch die Option des Beherbergungsverbots für Reisende aus “besonders betroffenen Gebieten” vor. Derzeit wird davon jedoch kein Gebrauch gemacht.
Es besteht somit kein Beherbergungs- und Einreiseverbot für Einreisende aus vom Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiet festgelegten Städten bzw. Kreisen.
Rheinland-Pfalz
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Rheinland-Pfalz auf der Website des Landes veröffentlicht.
Ein Beherbergungsverbot war zunächst geplant, wurde jedoch noch kurz vor der Einführung zurückgezogen.
Saarland
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden im Saarland anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde von der saarländischen Regierung gestrichen, sodass es ab dem 16. Oktober entfällt.
Sachsen
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Sachsen vom Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt und veröffentlicht.
Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gilt folgende Ausnahme:
- Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
Das Verbot ist bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2020 gültig und tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 außer Kraft.
Sachsen-Anhalt
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Sachsen-Anhalt anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gilt folgende Ausnahme:
- Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
Schleswig-Holstein
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Sachsen-Anhalt anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.
Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
- Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Die Beherbergung erfolgt aufgrund eines Familienbesuchs.
- Der Gast pendelt aus beruflichen Gründen.
Thüringen
Das Land Thüringen regelt aktuell in seiner Verordnung lediglich die Einreise aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands. Dort gibt es aktuell also keine Einreisebeschränkungen und kein Beherbergungsverbot für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten.
Feelfarbig wird immer kostenlos bleiben!