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Einreise aus dem Risikogebiet: Darf ich zum Tattoo-Studio und vor Ort übernachten?

Alle Bundesländer in der Übersicht!

« Alle weiteren Infos zu Corona

Stand: 21. Okt 2020, 9:00 Uhr Letze Änderung: Brandenburg kippt Beherbergungsverbot!


 
BundeslandEinreise
aus Corona-Hotspot erlaubt:
Qua­ran­täne nach Ein­reise aus Hot­spot:Über­nach­tung in z.B. Hotel erlaubt:Über­nacht­ung nach Negativtest erlaubt:


Bundesland Baden-WürttembergBa-Wü.JaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland BayernBayernJaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland BerlinBerlinJaNeinkeine
Angabe
keine
Angabe
» Details


Bundesland BrandenburgBrandenb.JaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland BremenBremenkeine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
» Details


Bundesland HamburgHamburgJaNeinNeinJa» Details


Bundesland HessenHessenJaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland Mecklenburg-VorpommernMeck-V.JaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland NiedersachsenNiedersa.JaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland Nordrhein-WestfalenNRWJaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland Rheinland-PfalzRh.-PfalzJaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland SaarlandSaarlandJaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland SachsenSachsenJaNeinJanicht
nötig
» Details


Bundesland Sachsen-AnhaltS.-AnhaltJaNeinNeinJa» Details


Bundesland Schleswig-HolsteinS.-Holst.JaNeinNeinJa» Details


Bundesland ThüringenThüringenkeine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
» Details


Hinweis: Die hier getroffenen Aussagen sind nicht verbindlich. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt – daher ist die bundesweite Situation recht unübersichtlich. Wir versuchen euch dennoch bestmöglich auf dem Laufenden zu halten! Bevor ihr euch auf dem Weg zu einem entfernten Studio macht, informiert euch bitte nochmal selbst über die aktuelle Verordnung des jeweiligen Bundeslandes und sichert euch ab.

Erläuterung

Mit der stetig ansteigenden Anzahl gemeldeter Corona-Fälle in Deutschland kamen auch neue Regelungen. Schon wie zuvor sind diese von Bundesland zu Bundesland verschieden und da den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Zwar steht zurzeit keine erneute Schließung der Tattoo-Studios zur Diskussion, jedoch gibt es andere Einschränkungen, welche sich auch auf deren Geschäft auswirken können.

Dazu gehören in erster Linie Einreise-, Aufenthalts- und Beherbergungsverbote in den einzelnen Bundesländern, welche für innerdeutsche Risikogebiete bzw. Corona-Hotspots gelten. Wir haben für euch die aktuellen Informationen zusammengetragen, um euch einen Überblick der momentanen Lage zu geben.


Was gilt als Risikogebiet („Hotspot“)?

Als Risikogebiete innerhalb Deutschlands gelten die Städte oder Kreise, welche innerhalb der letzten 7 Tage eine Inzidenz von mind. 50 Fällen pro 100.000 Einwohner aufwiesen. Sobald diese Grenze erreicht oder überschritten wird, leiten die Städte oder Kreise weitere Maßnahmen ein, um das Infektionsgeschehen möglichst einzudämmen.

Eine regelmäßig aktualisierte Karte der Bundesrepublik stellt das Robert-Koch-Institut hier zur Verfügung. Dort sind alle Regionen, welche eine Wocheninzidenz von 50 überschritten haben, rot markiert. Außerdem findet ihr in der Regel auch stets auf der Website der jeweiligen Stadt die aktuellen Coronazahlen und Maßnahmen.

Abgesehen von gegebenenfalls verschärften Regelungen innerhalb der Risikogebiete, ist vor allem die Einreise aus einem Risikogebiet nun Thema. Ein generelles Ausreiseverbot aus solchen Regionen gibt es grundsätzlich nicht. Nun stehen Tätowierer*innen, die ihre Kundschaft aus ganz Deutschland empfangen, und auch Kund*innen erneut vor einem großen Fragezeichen. Dürfen Kund*innen aus Risikogebieten zum Tattoo-Studio kommen? Und wenn ja, was muss man dabei beachten?


Einreise aus einem deutschen Risikogebiet

Während das Reisen innerhalb Deutschlands bisher zumindest weitestgehend uneingeschränkt war, gibt es nun Verschärfungen. So gilt in den meisten Bundesländern die Regel, dass eine Übernachtung im Hotel für Menschen aus Risikogebieten nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich sei. Man spricht dabei von einem innerdeutschen Beherbergungsverbot, welches von vielen Seiten auf Kritik stößt.

Ein Einreiseverbot für Personen aus einem Risikogebiet gibt es in den meisten Bundesländern zurzeit nicht. Dennoch fordern der Bund und die Länder nach einem Treffen am 7. Oktober alle Bürger*innen dazu auf, nicht erforderliche Reisen in Risikogebiete und aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands heraus zu vermeiden.


Die einzelnen Bundesländer [Stand: 14.10.2020]

Baden-Württemberg

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Baden-Württemberg anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 15. Oktober 2020 vom Verwaltungsgericht des Landes aufgehoben.

Es besteht laut aktueller Verordnung kein Einreiseverbot für Personen aus deutschen Corona-Risikogebieten.


Bayern

Risikogebiete innerhalb Deutschlands legt in Bayern das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fest und gibt es im Bayerischen Ministerialblatt bekannt.

Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 16. Oktober 2020 vom Land Bayern aufgehoben.

Es besteht laut aktueller Verordnung kein Einreiseverbot für Personen aus deutschen Corona-Risikogebieten.


Berlin

Risiko innerhalb Deutschlands für Berlin legt die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der Senatskanzlei fest veröffentlicht sie.

Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus Corona-Risikogebieten.


Brandenburg

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Brandenburg anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht aktuell kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 17. Oktober vom Oberverwaltungsgericht vorläufig aufgehoben.


Bremen

Das Land Bremen regelt aktuell in seiner Verordnung lediglich die Einreise aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands. Dort gibt es aktuell also keine Einreisebeschränkungen und kein Beherbergungsverbot für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten.


Hamburg

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Hamburg anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gelten folgende Ausnahmen:

  • Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Sie bestätigen schriftlich, dass sie sich in den vorangehenden 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Hessen

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Hessen anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde von der Regierung wieder außer Kraft gesetzt, da es sich als nicht zielführend erwies.


Mecklenburg-Vorpommern

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Hessen anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht kein Beherbergungs- und Einreiseverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Das zuvor bestehende Verbot wurde am 20. Oktober 2020 vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald außer Vollzug gesetzt.


Niedersachsen

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Niedersachsen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt und veröffentlicht.

Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde am 15. Oktober vom Verwaltungsgericht vorläufig aufgehoben.


Nordrhein-Westfalen

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales festgelegt und veröffentlicht. Aktuell wurden keine Städte oder Regionen als Risikogebiet kategorisiert.

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hält sich jedoch die Option des Beherbergungsverbots für Reisende aus „besonders betroffenen Gebieten“ vor. Derzeit wird davon jedoch kein Gebrauch gemacht.

Es besteht somit kein Beherbergungs- und Einreiseverbot für Einreisende aus vom Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiet festgelegten Städten bzw. Kreisen.


Rheinland-Pfalz

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Rheinland-Pfalz auf der Website des Landes veröffentlicht.

Ein Beherbergungsverbot war zunächst geplant, wurde jedoch noch kurz vor der Einführung zurückgezogen.


Saarland

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden im Saarland anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dieses wurde von der saarländischen Regierung gestrichen, sodass es ab dem 16. Oktober entfällt.


Sachsen

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Sachsen vom Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt und veröffentlicht.

Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gilt folgende Ausnahme:

  • Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist

Das Verbot ist bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2020 gültig und tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 außer Kraft.


Sachsen-Anhalt

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Sachsen-Anhalt anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gilt folgende Ausnahme:

  • Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist

Schleswig-Holstein

Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden in Sachsen-Anhalt anhand der Liste des Robert-Koch-Instituts eingestuft.

Es besteht ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus deutschen Corona-Risikogebieten. Dabei gelten folgende Ausnahmen:

  • Die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Die Beherbergung erfolgt aufgrund eines Familienbesuchs.
  • Der Gast pendelt aus beruflichen Gründen.

Thüringen

Das Land Thüringen regelt aktuell in seiner Verordnung lediglich die Einreise aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands. Dort gibt es aktuell also keine Einreisebeschränkungen und kein Beherbergungsverbot für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten.

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