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REACH-Verordnung: Verbot für Stoffe in Tätowierfarben beschlossen
Nach vielen Diskussionen, Petitionen und medialer Aufmerksamkeit ist es nun soweit: Die REACH-Verordnung wurde am 14. Dezember 2020 beschlossen und tritt am 5. Januar 2021 in Kraft, womit einige Chemikalien und Pigmente für Tätowiermittel in der EU unzulässig sind. Zahlreiche Inhaltsstoffe, darunter Konservierungs- und Bindemittel, sind ab dem 5. Januar 2022 verboten oder in ihrer Konzentration stark begrenzt. Hinzu kommt ein Verbot der viel diskutierten Pigmente Green 7 und Blue 15:3, welches jedoch erst am 4. Januar 2023 in Kraft treten soll.
Mangel an Informationen
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind auch die Gründe nachzulesen, welche bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wurden.
Unter Punkt 15 ist zu lesen, dass der Ausschuss für Risikobeurteilung der Auffassung ist, dass „insbesondere angesichts des Mangels an hinreichenden Informationen […] bei der Mehrheit dieser Farbstoffe das Krebsrisiko und mögliche sonstige Gefahren nicht ausgeschlossen werden könnten“. Somit ist der Mangel an Informationen zur Sicherheit beider Pigmente scheinbar weiterhin der Hauptgrund für deren Verbot in Tätowiermitteln.
Keine Alternativen?
Unter Punkt 21 ist zu lesen, dass auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) die öffentlichen Hinweise zum Mangel an technisch machbaren und sicheren Alternativen zur Kenntnis nahm. So steht dort auch, dass sie darauf hingewiesen wurden, dass Green 7 „weitgehend durch das bromierte Pigment Green 36 ersetzt werde“. Und zwar obwohl der Ausschuss für Risikobewertung der Ansicht war, dass „Pigment Green 36 keine weniger gefährliche Alternative“ sei.
Des Weiteren steht unter Punkt 40, dass Pigment Blue 15:3 und Green 7 ein längerer Zeitraum eingeräumt wird, da Hersteller Zeit zur Umformulierung benötigen. Ursprünglich schlug der SEAC eine Frist von 36 Monaten vor, doch die Kommission war der Auffassung, dass 24 Monate ausreichend seien. Somit müssen Hersteller innerhalb von zwei Jahren sichere Alternativen finden und in Verkehr bringen. Zudem müssen innerhalb dieser Zeit auch die Tätowiermittel, welche unzulässige Substanzen enthalten, vom Markt verschwinden.
Noch eine Chance?
Wie wir bereits im Oktober berichtet haben, bleibt der Mangel an Informationen zur Sicherheit der Pigmente der Hauptgrund für deren Verbot. Dort erzählten wir euch auch davon, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sich für Vervollständigung und Verbesserung der Daten zu beiden Pigmenten aussprach. Außerdem schrieb das Institut in einer Stellungname, dass die bekannten Daten vielmehr dafür sprechen, dass eine eher niedrige Gefahr von den Pigmenten ausgeht.
Trotz fehlender Informationen ist eine Vervollständigung der Daten zur Sicherheit beider Pigmente in der REACH-Verordnung nicht vorgesehen. Dort wird lediglich von einer „Neuformulierung der Gemische“ durch Hersteller gesprochen. Ob ein Nachreichen der fehlenden Daten überhaupt ausreichend Einfluss auf das Verbot nehmen könnte, ist demnach nicht gesichert.