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Pigment Blue 15 und Green 7
  • Artikel

Verbot von Tattoofarben: Was gibt’s Neues zu Pigment Blau 15:3 und Grün 7?

  • 6. Oktober 2020
  • Natalie
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Schon im letzten Jahr berichteten wir über das geplante Verbot bestimmter Tattoofarben. Seitdem ist einiges passiert. Auch wenn der finale Entwurf seitens der EU-Kommission wohl noch immer nicht abgenickt ist, deutet aktuell alles auf ebendiesen Ausgang hin: Ein Verbot der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7.

Bereits Anfang Februar 2020 veröffentlichten Forscher*innen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) einen Artikel mit dem Titel „Safety of tattoos and permanent make‑up: a regulatory view“ (dt.: Die Sicherheit von Tätowierungen und Permanent Make Up aus behördlicher Sicht). Auch Dr. Ines Schreiver, die Leiterin der Nachwuchsgruppe Tätowiermittel am BfR, hat sich an diesem Artikel beteiligt.

Zudem gab das BfR in einer Stellungnahme vom 8. September 2020 eine Einschätzung der aktuellen Lage rund um die beiden Pigmente ab.

Blau und Grün sind Bestandteil vieler Tattoo-Motive.
Blau und Grün sind Bestandteil vieler Tattoo-Motive.

Worum geht’s?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche und unabhängige Einrichtung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Seine Aufgabe ist die Beratung der Bundesregierung und Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit.

So betreibt das BfR eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die nähere Erforschung der Sicherheit von Tätowiermitteln, wie zum Beispiel Farben oder Nadeln.

Der Artikel des BfR behandelt in erster Linie die behördliche Regulierung von Tätowiermitteln und somit natürlich auch die geplante Europäische Chemikalienverordnung (REACH). Genauer geht es darum, wie die Risikobewertung verschiedener Substanzen ablaufen könnte und wie sinnvoll das Verbot bestimmter Inhaltsstoffe ist.

Durch das Wachstum der Tattoo-Industrie und die steigende Anzahl tätowierter EU-Bürger*innen sind auch Behörden und Wissenschaftler*innen auf das Thema aufmerksam geworden. Sie mussten einsehen, dass Tätowierungen einen festen Teil der modernen Kultur bilden und auf lange Sicht bestehen würden. Auch wenn es in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Entwicklungen und Innovationen in der Tattoo-Industrie gab, besteht aus behördlicher Sicht noch Verbesserungsbedarf. So würde es der Tattoo-Industrie an Kontrolle und Regulation ihrer Tätowiermittel mangeln. Um den Endverbraucher*innen nun mehr Sicherheit zu gewähren, sollen Tätowiermittel künftig bestimmten Regelungen unterliegen.

Nachdem das Verbot diverser Tattoofarben bzw. bestimmter Pigmente in Tätowiermitteln lange Zeit medial heiß diskutiert wurde, war es zuletzt eher ruhig. Doch im Hintergrund gab es natürlich nicht nur Stillstand. So ist seit knapp einer Woche ein Dokument vom Rat der Europäischen Union auf deren Website auffindbar. Dieses zeigt Änderungen, welche Deutschland an seinen Erwägungsgründen bezüglich der REACH-Verordnung noch vornehmen möchte. Somit nimmt das Vorhaben weiter seinen Lauf und es scheint weiterhin alles auf das Verbot der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 hinauszulaufen. Den letzten Dokumenten ist zu entnehmen, dass wohl eine Übergangsphase von 18 Monaten geplant sei.

Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung

Auch aktuell bewertet das BfR “die vorhandene Datenlage zu gesundheitsgefährdenden Eigenschaften beider Pigmente nach der REACH-Verordnung als unvollständig. Die Datengrundlage für beide Pigmente sollte verbessert werden. Die derzeit verfügbaren Daten zeigen allerdings für beide Substanzen nur eine vergleichsweise geringe Toxizität (Giftigkeit).” Somit scheint es aktuell keine bekannten und triftigen Gründe für die Rechtfertigung eines Verbots zu geben. Vielmehr sprechen die bekannten Daten offensichtlich dafür, dass eine eher niedrige Gefahr von den Pigmenten ausgeht.

Aufgrund der mangelhaften Datenlage kann das BfR keine abschließende Risikobewertung für die Verwendung der beiden Pigmente in Tattoofarben abgeben. Stattdessen weisen sie darauf hin, dass die Pigmente bereits seit über 10 Jahren in Tätowiermitteln im Einsatz sind, ohne dass Auffälligkeiten bekannt sind.

Abschließend empfahl das Institut daher, dass die Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 zunächst befristet von der Beschränkung durch die REACH-Verordnung ausgenommen werden sollen. Dabei betonten sie die Gefahr durch die Nutzung alternativer Pigmente, welche möglicherweise ein höheres Risiko darstellen könnten. Außerdem sprachen sie sich für eine Vervollständigung der Daten zu beiden Pigmenten aus. So könnte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die aktuell fehlenden Informationen prüfen und man könnte eine Risikobewertung der Pigmente erstellen.

Tattoo-Pigmente werden nicht extra für Tätowiermittel produziert.
Tattoo-Pigmente werden nicht extra für Tätowiermittel produziert.

Woher kommen Tattoo-Pigmente?

Tattoofarben bestehen aus verschiedenen Inhaltsstoffen. Neben den farbgebenden Pigmenten sind weitere Stoffe enthalten, die zum Beispiel dafür sorgen, dass die Farben nicht austrocknen, eine gute Konsistenz haben oder sich nichts am Flaschenboden absetzt. Ein besonders großes Thema sind nun aber die Pigmente, da diese nicht speziell für die Tattoo-Industrie produziert werden. Trotz ihres enormen Zuwachses ist die Tattoo-Industrie nicht so groß, dass sich eine Pigmentproduktion allein für sie lohnen würde. Daher müssen Tattoofarbenhersteller ihre Pigmente, wie zum Beispiel auch die Kosmetikindustrie, von herkömmlichen Pigmentproduzenten beziehen.

Dahingehend ist es auch für Hersteller von Tattoofarben keine einfache Aufgabe, jedes ihrer Produkte penibel auf dessen Sicherheit zu prüfen. Somit könnte eine Regulation auch der Industrie grundsätzlich erstmal etwas Arbeit abnehmen. Jedoch sind generelle und besonders langfristige Auswirkungen von Tattoofarben nur schwer festzustellen. Allgemein sucht nur rund die Hälfte aller, die eine Komplikation mit ihrem Tattoo erleben, überhaupt nach medizinischem Rat. Hinzu kommt, dass ein Zurückführen verschiedener Symptome auf bestimmte Tattoo-Inhaltsstoffe oder deren Abbauprodukte nicht gerade einfach ist.

Verbot nur aus mangelndem Interesse?

Dass einige Substanzen für den Einsatz in kosmetischen Produkten verboten sind, ist nicht immer gut begründet. In vielen Fällen sind gar keine gesundheitsschädigenden Effekte bekannt, sondern es fehlen lediglich bestimmte Sicherheitsdatenblätter. Diese stellen die Pigmenthersteller einfach nicht bereit, da sich der Kostenaufwand allein für den Kosmetik- oder Tattoomarkt als Abnehmer nicht zu lohnen scheint.

So ist die Nutzung der Pigmente Blau 15 und Grün 7 in Haarfärbeprodukten beispielsweise schon länger untersagt. Im Artikel beschreibt das BfR dies als eine Konsequenz daraus, dass die Industrie keine angemessenen Dossiers zur toxikologischen Beurteilung der Pigmente liefert. Dieses bereits bestehende Verbot der Pigmente bildet nun auch die Grundlage für das Verbot derselben Pigmente in Tätowiermitteln.

Die Gefahr des Unbekannten

Herkömmliche Tests, welche zur Risikoeinschätzung von Substanzen auf der Haut eingesetzt werden, sind nicht unbedingt hinsichtlich Tätowierungen geeignet. Denn anders als bei Kosmetikprodukten, werden Tätowiermittel direkt mitten in die Haut eingebracht. Dort kommen sie in direkten Kontakt mit Immunzellen, Blut oder auch Lymphflüssigkeit. Daher ist es schwierig mit konventionellen Tests ein aussagekräftiges Ergebnis zur Giftigkeit von Tätowiermitteln zu erzielen.

Wenn es um potentielle gesundheitliche Risiken geht, sind laut BfR-Artikel jedoch Verunreinigungen von Tattoofarben wohl am relevantesten. Das BfR erachtet es daher langfristig als sinnvoll, eine “Positivliste” an erlaubten Substanzen zu etablieren. So könne das Ausweichen von Herstellern auf andere, noch nicht verbotene Substanzen mit ungewissen gesundheitlichen Eigenschaften, vermieden werden.

Sind die Pigmente endgültig verloren?
Sind die Pigmente endgültig verloren?

Die fehlenden Dossiers…

Nun wäre es wünschenswert, wenn in naher Zukunft ebensolche fehlenden Sicherheitsdatenblätter bzw. Dossiers erstellt werden könnten. Da die Pigmenthersteller scheinbar kein Interesse an der Anfertigung haben, muss man sich wohl anderweitig darum bemühen.

Auch wenn sich der scheinbare Misserfolg der “Tattoofarben retten”-Petition sicher wie ein Rückschlag anfühlt, war es dennoch ein wichtiger Schritt zur Mobilisierung der Szene. Das Thema liegt schon lange bei allen auf dem Tisch – und das ist schon mal wichtig. Welche Möglichkeiten es an dieser Stelle noch gibt und wie diese gemeinsam angegangen werden könnten, ist nun wohl die nächste Frage. Fest steht, dass alle weiterhin aktiv bleiben müssen: Tattoo-Verbände, Farbhersteller, Supplier, Magazine, Shop-Betreiber*innen und natürlich auch Tätowierer*innen! Ein paar Monate bleiben uns vielleicht noch.


Quellen:

  • COMMISSION REGULATION (EU) …/… of XXX amending Annex XVII to Regulation (EC) No 1907/2006 of the European Parliament and of the Council concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) as regards substances in tattoo inks or permanent make-up
  • ECHA (2019) Substances in tattoo inks and permanent make up, Final background document (and annexes)
  • Giulbudagian, M., Schreiver, I., Singh, A.V. et al. Safety of tattoos and permanent make-up: a regulatory view. Arch Toxicol 94, 357–369 (2020).
  • Stellungnahme Nr. 039/2020 des BfR vom 8. September 2020

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