Wo müssen Tattoo-Studios bis März schließen?
Alle Bundesländer in der Übersicht!
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Hinweis: Die hier getroffenen Aussagen sind nicht verbindlich. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt in und außer Kraft tritt – daher ist die bundesweite Situation recht unübersichtlich. Wir versuchen euch bestmöglich auf dem Laufenden zu halten!
Aktuelle News zum Lockdown:
Shutdown verlängert bis zum 7. März
10. Februar 2021, 19:52 Uhr
Aus der heutigen Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ging hervor, dass der Lockdown ein weiteres Mal verlängert wird. Diesmal soll er zunächst bis zum 7. März andauern, wobei es jedoch Aussicht auf anschließende Lockerungen gibt.
Abweichend davon soll es Friseur:innen bereits ab dem 1. März wieder möglich sein, ihrem Beruf nachzugehen. Weitere Öffnungen sollen folgen, sobald eine stabile deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen vorliegt. [Nachtrag: In der Pressekonferenz definierte Kanzlerin Merkel “stabil” auf Rückfrage hin als einen Zeitraum von 3 – 5 Tagen. Genaueres werde jedoch in den Kreisen und Ländern definiert werden müssen. ]
Inwiefern alle Bundesländer den besprochenen Plan nun im Detail umsetzen, bleibt wie immer abzuwarten. Sobald die Länder ihre jeweilige Coronaverordnung aktualisiert haben, wird es genauere Informationen geben.
Am 3. März wollen sich Bund und Länder erneut zusammenfinden, um das weitere Vorgehen zu diskutieren.
Shutdown offenbar bis Mitte Februar verlängert, Corona-Hilfen sollen ausgeweitet werden!
19. Januar 2021, 10:30 Uhr
[Update: Die hier genannten Punkte wurden soeben in der Pressekonferenz von Kanzlerin Merkel bestätigt. – 22:00 Uhr]Die derzeit geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sollen dem Sender NTV nach wohl bis zum 14. Februar verlängert werden. Das geht aus einem Entwurf für die Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor, der dem Sender seit heute morgen vorliegt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, in den nächsten Wochen bei den Corona-Hilfen einen zweistelligen Milliarden-Betrag nachzulegen. Dies twitterte das Bundeswirtschaftsministerium heute.
Abgesehen vom für uns relevantesten Fakt, dass Tattoo-Studios gemeinsam mit dem Einzelhandel wohl weiterhin geschlossen bleiben, gibt es noch folgende Updates: Wahrscheinlich beschlossen wird die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften. Damit sollen wohl sogenannte “OP-Masken” gemeint sowie Masken der Standards “KN95” oder “FFP2” gemeint sein. Eine allgemeine FFP2-Pflicht wie in Bayern wird es also zumindest nach aktuellem Stand nicht geben. Achtet aber bitte beim Einkaufen und bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel darauf, dass die “Alltagsmasken” nun wohl nicht mehr ausreichen.
Für die Eltern unter euch: Schulen sollen bis zum 15. Februar »grundsätzlich« geschlossen bleiben. Eine Notfallbetreuung wird jedoch sichergestellt.
Alle Informationen sind noch nicht offiziell verabschiedet und könnten sich noch einmal ändern. Was genau beschlossen wurde, erfahrt ihr dann natürlich heute Abend bei uns nach der Konferenz.
Shutdown deutschlandweit bis Februar verlängert
05. Januar 2021, 18:45 Uhr
An dieser Stelle hätten wir euch sehr gerne ein frohes neues Jahr gewünscht, aber es erscheint uns nicht ganz passend.
Auch mit Beginn von 2021 hat sich die Corona-bedingte Situation nicht schlagartig verbessert und so wurde heute erneut von den Länderchefinnen und -chefs gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel das weitere Vorgehen besprochen.
Bisher sind die Schutzverordnungen der verschiedenen Bundesländer bis zum 10. Januar 2021 in Kraft. Die kommenden Verordnungen sollen deutschlandweit einheitlich bis zum 31. Januar gültig sein. Dafür sprachen sich bereits im Vorfeld die Ministerpräsidenten der besonders betroffenen Länder Thüringen und Bayern aus. Andere Länderchefinnen und -chefs hingegen sprachen zuvor von einer Verlängerung für lediglich zwei Wochen.
Inwiefern die Länder nun die einheitlich geplante Verlängerung auch in ihrer Verordnung festhalten, bleibt abzuwarten. Dabei vermuten wir diesmal – wenn überhaupt – nur Abweichungen bezüglich der geplanten Dauer der Verlängerung. Dass wie viele andere Betriebe auch Tattoo-Studios weiterhin nicht öffnen dürfen, ist nach der heutigen Pressekonferenz Squash sicher. Darüber hinaus wurde übrigens beschlossen, dass ein Haushalt nur noch von einer Person besucht werden darf.
Immer wieder berichten uns Tätowierer*innen von Problemen beim Erhalt der finanziellen Hilfen des Bundes. Dieses Thema wurde ebenfalls kurz angeschnitten und versprochen, dass jeder die Hilfen bekommt, die ihm zustehen. Solltet ihr also weiterhin Probleme bei der Beantragung zu haben, besprecht das bitte noch einmal genau mit eurem*r Steuerberater*in.
Das nächste Bund-Länder-Treffen wird am 25. Januar stattfinden. Wir halten euch natürlich weiterhin auf dem Laufenden.
Deutschlandweiter Shutdown beginnt
16. Dezember 2020, 9:15 Uhr
Am heutigen Tag treten deutschlandweit die neuen Corona-Schutzverordnungen in Kraft. Dabei hat sich diesmal wirklich jedes Bundesland an die Absprachen gehalten – zumindest im Bezug auf körpernahe Dienstleistungen. Somit ist das Tätowieren bis mindestens zum 10. Januar 2021 nun bundesweit untersagt. Auch das Öffnen der Studios zum Verkauf von Gutscheinen oder anderer Ware ist aktuell nicht gestattet.
In den vier Bundesländern, in denen das Tätowieren bisher gestattet war – Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – besagen die neuen Verordnungen eine Schließung. Da nun auch andere Branchen, insbesondere der Einzelhandel, ihre Türen schließen müssen, ist eine effektivere Reduktion der Kontakte und Infektionen zu erwarten.
Wir hoffen stark darauf, dass die Lage sich endlich bessert, sodass Tätowierer*innen ihrer Arbeit wieder nachgehen können.
Harter Shutdown bis Mitte Januar
13. Dezember 2020, 12:01 Uhr
Nach einem vorgezogenen Bund-Länder-Treffen am heutigen Tag, wurde eine weitere Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Diesmal wurde ein harter Shutdown vereinbart, welcher weitläufige Schließungen bis zum 10. Januar 2021 besagt.
Somit sollen ab Mittwoch (16.12.2020), ähnlich wie im Frühjahr, wieder die meisten Geschäfte schließen. Auch der Einzelhandel soll mit nur wenigen Ausnahmen davon betroffen sein. Zu diesen Ausnahmen zählen der Lebensmittelhandel und andere Bereiche des täglichen Bedarfs wie Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, aber auch Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen.
Nähere Angaben zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer sind zur Zeit noch nicht verfügbar. Da bisher ohnehin nur in vier Bundesländern noch tätowiert werden darf, wird es nun auch nur für diese spannend. Wie es also ab Mittwoch im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aussehen wird, können wir aktuell nur mutmaßen.
Da im Vorfeld von vielen Seiten ein einheitlicher Weg gewünscht wurde, um diesmal ein klares Zeichen zu setzen, ist aktuell damit zu rechnen, dass auch in den vier genannten Ländern das Tätowieren ab Mittwoch nicht mehr gestattet sein wird. Für verlässliche Informationen diesbezüglich werden wir jedoch noch auf die aktualisierten Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer warten müssen.
Weitere Verlängerung des Teil-Lockdowns in Aussicht
2. Dezember 2020, 20:59 Uhr
Wie jeden Mittwoch gab es auch heute wieder eine Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens. Besprochen wurde dabei das weitere Vorgehen – auch für den Zeitraum nach Weihnachten.
So soll der aktuell herrschende Teil-Lockdown wohl bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Nach aktuellem Stand würde dies auch Tätowierer*innen in den meisten Bundesländern miteinschließen.
Wie die neuen Verordnungen aussehen werden, bleibt wie immer abzuwarten. Diese sollten für den Großteil der Bundesländer spätestens am 19. Dezember veröffentlicht werden und dann vermutlich bis zum 10. Januar gültig sein.
Neuer Lockdown, neuer Flickenteppich
29. November 2020, 19:32 Uhr
Nachdem es bereits im November keinen einheitlichen Beschluss innerhalb Deutschlands bezüglich der Schließung von Tattoo-Studios gab, sieht es auch im Dezember nicht anders aus. In der ab morgen in Kraft tretenden Verordnung verkündet Schleswig-Holstein nun, dass körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sind.
Begründet wird dieser Beschluss in der aktuellen Verordnung unter anderem wie folgt: “Die Öffnung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen beeinträchtigt das Ziel der Kontaktminimierung nur in geringem Umfang, da diese Dienstleistungen vorrangig in Eins-zu-eins-Situationen erbracht werden.”
Somit können Tätowierer*innen in Schleswig-Holstein vorerst bis zum 20. Dezember wieder ihre Shops öffnen und arbeiten.
Verlängerung des Lockdowns im Dezember
25. November 2020, 21:48 Uhr
Gegen 21:30 Uhr begann endlich die Pressekonferenz, in der die Ergebnisse des heutigen Bund-Länder-Treffens vorgestellt wurden. So sollen laut Bundeskanzlerin Merkel alle bisherigen Maßnahmen, welche am 28. Oktober beschlossen wurden, weiterhin gelten.
Dabei scheinen sich alle Informationen, welche wir bereits im letzten Update vorgestellt haben, nun bestätigt zu sein. Somit gelten die Maßnahmen vorerst bis zum 20. Dezember.
Des Weiteren sollen Bundesländer, welche niedrigere Inzidenzwerte verzeichnen, die Maßnahmen gegebenenfalls anpassen. Dazu gehören aktuell Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, welche einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen.
Offen bleibt nun die Frage, ob Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland sich dieser Entscheidung anschließen. Bisher deutet nichts darauf hin, obwohl erneut von einer Einigkeit der Länder gesprochen wurde. Genaueres werden wir dann wohl erst mit den neuen Verordnungen der einzelnen Länder erfahren.
Ende oder Verlängerung des Lockdowns in Sicht?
23. November 2020, 13:17 Uhr
Heute vor drei Wochen begann der “Lockdown light” und somit auch die Schließung der Tattoo-Studios deutschlandweit – mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Woche später entschied zudem das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass Tattoo-Studios im Saarland wieder öffnen konnten.
Auch in anderen Bundesländern wurden Eilanträge gestellt, um die Öffnung der Tattoo-Studios wieder zu ermöglichen. Dabei entschieden beispielsweise das OVG Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg für die Aufrechterhaltung des Verbots.
Nun soll am kommenden Mittwoch (25.11.2020) in einer Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum aktuellen Stand der Corona-Pandemie über das weitere Vorgehen entschieden werden. Laut eines Beschlussentwurfs, welcher der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt, ist aktuell mit einer Verlängerung der bisher geltenden Maßnahmen zu rechnen.
Konkret soll demnach der Teil-Lockdown bundesweit bis zum 20. Dezember aufrechterhalten bleiben. Jedoch sollen Bundesländer, welche niedrigere Inzidenzwerte aufweisen, von den besprochenen Maßnahmen abweichen können. Davon würden gerade Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betroffen sein, welche aktuell Inzidenzwerte unterhalb von 50 aufweisen.
Zudem fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021. Dabei sollen insbesondere auch Soloselbstständige weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.
Wie bereits zuvor erwähnt, liegt zur Zeit lediglich ein Entwurf des Beschlusses vor. Demnach sind Abweichungen von den hier genannten Maßnahmen möglich.
Eilentscheidung vom saarländischen Oberverwaltungsgericht!
09. November 2020, 12:45 Uhr
In Saarland dürfen ab sofort wieder Tattoo- und Piercingstudios öffnen. Dabei gelten natürlich weiterhin jegliche Corona Hygienevorschriften. Mehr Infos hier: Verhaltensregeln zur Corona-Zeit in Tattoo-Studios.
Nun steht es fest. Ab Montag bleiben bundesweit die Tattoo-Studios geschlossen – bis auf zwei Ausnahmen: Sachsen Anhalt & Thüringen.
30. Oktober 2020, 22:00 Uhr
Auch Thüringen hat sich entschieden und geht den gleichen Weg wie Sachsen-Anhalt!
Während sie in ihrer neusten Verordnung körpernahe Dienstleistung mit keinem Wort erwähnen, klären die ebenfalls frisch aktualisierten FAQ zur Sonderverordnung auf. Dort heißt es auf die Frage “Sind körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseure, Tattoo- , Kosmetik- und Nagelstudios) erlaubt?”: “Ja. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen.”
Auch in Rheinland-Pflanz und Niedersachsen sollen die Studios schließen
30. Oktober 2020, 15:30 Uhr
Wie bereits mehrfach von Ministerpräsidentin Malu Dreyer angekündigt, wird auch Rheinland-Pfalz sich an die Absprache mit der Bundesregierung halten. So Sollen Tattoo-Studios dort ab dem 2. November bis zum 30. November geschlossen bleiben.
Diese Information ist auf der Corona-Website des Landes unter dem Punkt “Corona-Regeln im Überblick” zu finden. Im Wortlaut: “Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios.”
Auch Niedersachsen hat soeben veröffentlicht, dass die besprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Auch Hamburg, das Saarland und Bayern halten sich an die Absprachen vom Mittwoch
30. Oktober 2020, 14:50 Uhr
Auch Bayern hat sich in der letzten Kabinettssitzung dazu entschloßen unter anderem Tattoo-Studios zu schließen. Das bestätigt der offizielle Bericht.
Das Saarland hat soeben die Schließung auf der Pressekonferenz bekanntgegeben.
Hamburg zieht ebenfalls nach und veröffentlicht ihren aktuellen Maßnahmen.
Wie sieht’s juristisch aus?
30. Oktober 2020, 14:43 Uhr
Wir haben bereits einige Anfragen bezüglich der Rechtslage bekommen. Da wir keine handfesten juristischen Ratschläge erteilen oder eine Klagewelle befeuern möchten, haben wir uns für euch erkundigt.
BVT-Vorstandsmitglied und Anwalt Urban Slamal rät zum Stellen eines Normenkontrollantrags. Dies macht er seit gestern in folgenden Bundesländern: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Saarland und Sachsen. Dort wird das jeweilige Verbot also zumindest bereits juristisch untersucht. Eine Sicherheit auf Erfolg gibt es dabei nicht.
Da Urban Slamal schon im Mai mit einigen Normenkontrollanträgen Erfolg hatte, ist die Sache nicht aussichtslos. Wer aus den verbleibenden Bundesländern ebenfalls die Schließung der Tattoo-Studios anfechten möchte, macht dies am besten über einen Anwalt. Gerne könnt ihr euch dazu per E-Mail an Herrn Slamal wenden: rechtsanwalt@slamal.de
Hessen schließt sich dem Verbot an
30. Oktober 2020, 11:38 Uhr
Nun hat auch Hessen eine neue Verordnung veröffentlicht, welche ab dem 2. November in Kraft tritt. Dort heißt es unter § 6 Absatz 2, dass Tattoo-Studios bis zum 30. November schließen müssen.
Im Wortlaut: “Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen.”
Auch Berlin bleibt beim Verbot
30. Oktober 2020, 11:26 Uhr
Auch Berlin schließt sich dem geplanten Verbot an. Somit ist das Tätowieren ab dem 2. November als körpernahe Dienstleistung dort bis einschließlich 30. November 2020 untersagt. Die verkündeten Maßnahmen findet ihr hier.
Im Wortlaut heißt es: “Verbot körpernaher Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Prostitutionsstätten und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben und dürfen ihre Dienstleistungen auch nicht außerhalb ihrer Betriebsstätte anbieten.”
Nordrhein-Westfalen bleibt beim Verbot
30. Oktober 2020, 10:11 Uhr
Das Land Nordrhein-Westfalen hat soeben eine neue Verordnung erlassen, welche am 2. November in Kraft tritt. Dort steht unter § 12 Absatz 2, dass das Tätowieren bis zum 30. November 2020 untersagt sei.
Hier im Wortlaut: “Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind bis zum 30. November 2020 untersagt.”
Sachsen-Anhalt macht Ausnahme
29. Oktober 2020, 17:37 Uhr
Statt den erst gestern verkündeten gemeinsamen Weg zu gehen, kündigte Sachsen-Anhalt soeben ein paar Ausnahmen an. Dazu gehören neben weiteren Dienstleistern auch Tattoo-Studios, womit diese im November nun doch weiterhin öffnen dürfen!
Quelle für diese Information ist die heutige Pressekonferenz der Landesregierung Sachsen-Anhalts, welche hier auffindbar ist.
Inwiefern weitere Bundesländer vom zuvor als einheitlich gepriesenen Weg abweichen werden, ist zur Zeit nicht absehbar.
Tattoo-Studios müssen im November schließen
28. Oktober 2020, 17:46 Uhr
Erst seit Ende Mai konnten Tattoo-Studios in ganz Deutschland wieder öffnen. Dazu mussten sie bestimmte Konzepte vorweisen und ihre Hygienemaßnahmen über die herkömmlichen hinaus erweitern.
Daher besorgte dieser Entwurf der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie seit heute morgen einige Tätowierer*innen. Dort wurde unter anderem die Schließung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios ab dem 4. November 2020 aufgeführt.
Über diesen Entwurf, dessen Vorhaben als “Wellenbrecher-Lockdown” oder “Lockdown light” bezeichnet wird, wurde heute in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder diskutiert.
“Lockdown light”: Tattoo-Studios schließen wieder
Anders als ursprünglich geplant gelten die Maßnahmen nun bereits ab Montag, den 2. November 2020. Dabei sollen sie bis Ende des Monats gelten, wobei sich die Kanzlerin und die Regierungschef*innen zwei Wochen nach Inkrafttreten erneut beraten. Dort sollen dann die durch die Maßnahmen erreichten Ziele sowie notwendige Anpassungen besprochen werden.
Der Beschluss ging aus einer Mitteilung der Regierung hervor. Auf der Pressekonferenz wurden Tattoo-Studios nicht explizit angesprochen. Zudem gelten die Maßnahmen für das gesamte Land, da alle Bundesländer sich der Entscheidung anschließen.
Nachverfolgbarkeit kaum möglich
Begründet wurden diese strikten Entscheidungen vor allem damit, dass die Nachverfolgbarkeit der Infektionen nicht mehr gegeben sei. Lediglich 25 % der Infektionen könne man aktuell noch nachverfolgen. Deshalb ließe sich über keinen Bereich mehr sagen, dass dieser nicht zum Infektionsgeschehen beiträgt.